Liechtenstein
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Festsetzung der Gebühren für Reisepass und ID

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag über die Vorprüfung des angemeldeten Initiativbegehrens "Festsetzung der Gebühren für Reisepass und Identitätskarte" zuhanden des Landtags verabschiedet, teilt das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt mit.

Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf deren Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen von Gesetzes wegen weitere rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Form und Art der Initiative eingehalten werden.

Die Regierung kommt zum Schluss, dass das Initiativbegehren die formellen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die weiteren rechtlichen Vorgaben erfüllt. Auch die materielle Verfassungsmässigkeit, die bei Verfassungsinitiativen naturgemäss nur eingeschränkt überprüft werden kann, ist gegeben. Aus EWR-rechtlicher Sicht ist zu beachten, dass eine EWR-konforme Ausgestaltung des von der Initiative geforderten Anpassung der Gebühren für Reisepässe und Identitätskarten die EWR-rechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat und die Umsetzung der Initiative in weiterer Folge auch ein Anpassung der Gebühren im Ausländerrecht bedingen würde.