Liechtenstein
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Gentests in der Schweiz sind ab heute neu geregelt

Das überarbeitete Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) tritt am (heutigen) Donnerstag in Kraft. Das Gesetz regelt neu nahezu alle Gentests.

Als zentrale Regeln gelten dabei bei allen Gentests, dass die betroffene Person in den Test einwilligen muss. Bei urteilsunfähigen Personen, etwa kleinen Kindern, dürfen zudem nur Gentests durchgeführt werden, die medizinisch notwendig sind, wie das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mitteilten.

Ausgewählte medizinische Gentests können künftig neben Ärztinnen und Ärzten auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Zahnmedizin, Apothekerinnen und Apotheker in der Pharmazie und Chiropraktorinnen und Chiropraktoren in der Chiropraktik anordnen, etwa zur Abklärung einer Arzneimittelunverträglichkeit. Für genetische Laboratorien im medizinischen Bereich gilt neu eine Akkreditierungspflicht.

Gentests, die keine besonders schützenswerten Informationen hervorbringen, wie zum Beispiel eine Genanalyse zur Haarfarbe oder zum Geschmacksempfinden können direkt an Kundinnen und Kunden auch über das Internet abgegeben werden.

Für die Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung gelten wie bisher strenge Vorgaben. Gentests beim ungeborenen Kind dürfen nur gemacht werden, wenn sie die Gesundheit betreffen. Das Geschlecht darf nur dann abgeklärt werden, wenn es für die Diagnose einer Krankheit notwendig ist. Vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche dürfen die Eltern auch nicht über das Geschlecht des Kindes informiert werden.

www.bag.admin.ch/info-gentests