Liechtenstein
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Liechtenstein vollzieht weitere Sanktionen nach

Die Regierung hat heute eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Mit dieser Anpassung hat Liechtenstein das 8. EU-Sanktionspaket vollständig umgesetzt. Der erste Teil dieses Pakets war bereits am 7. und 19. Oktober 2022 autonom nachvollzogen worden. Neben den verbleibenden Teilen der Waren-, Handels- und Finanzsanktionen war eine Berichtigung von Personenangaben Gegenstand der heute beschlossenen Verordnungsanpassung. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Mit dem autonomen Nachvollzug der verbleibenden Bestimmungen des Sanktionspakets vom 6. Oktober 2022 übernimmt Liechtenstein alle noch nicht übernommenen Waren-,
Handels- und Finanzsanktionen des 8. EU-Sanktionspakets. Die Massnahmen umfassen: ein Transaktionsverbot mit weiteren russischen staatseigenen oder staatlich kontrollierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen; eine Verschärfung des bestehenden Verbots der Bereitstellung von Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder Krypto-Währungen; die Ausweitung des bestehenden Dienstleistungsverbos auf die Bereiche Architektur, Ingenieurwesen, IT-Beratung und weitere Bereiche betreffend Rechtsberatung; eine Präzisierung des bestehenden Handelsverbots mit Rüstungsgütern sowie Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands; die Verlängerung des bestehenden Einfuhrverbots von Stahlerzeugnissen aus Russland; die Ausweitung des bestehenden Verbots der Erbringung von Dienstleistungen für die Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg sowie damit zusammenhängend die Einführung einer Preisobergrenze für russisches Rohöl bzw. Erdölerzeugnisse.

Die Regierung bekräftigt mit dem Nachvollzug der Sanktionen erneut, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.