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Abo Neuer zweckgerichteter Auszahlungsmodus
Gemäss Landtagsbeschluss wird ab dem Antragsjahr 2022 die Prämienverbilligung nicht mehr den Versicherten direkt ausbezahlt. Stattdessen bringen die Krankenkassen die Verbilligung im nächsten Jahr - also erstmals 2023 - von den monatlichen Prämien in Abzug. Diese Umstellung hat den Vorteil, dass die anspruchsberechtigten Personen künftig monatlich eine finanzielle Entlastung erhalten, wodurch die Prämienverbilligung ihrem Zweck optimal gerecht wird. Erklärvideo: Wie funktioniert die Registrierung? Welche Abos gibt es?
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