Liechtenstein
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Schaffung eines Gesetzes zur Cybersicherheit

Regierungsgebäude in Vaduz. (Foto: regierung.li)

Die Regierung hat an ihrer gestrigen Sitzung den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Cybersicherheit (CSG) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet.

Mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage soll die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Massnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union - die sogenannte "NIS-Richtlinie" - ins liechtensteinische Recht umgesetzt werden.

Inhaltlich regelt die Gesetzesvorlage insbesondere Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste sowie die Aufgaben und Befugnisse der zuständigen nationalen Behörde in Bezug auf die Überwachung dieser Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten.

Ebenso werden mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage einzelne Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai
2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren durchgeführt.

Damit wird in Liechtenstein die Grundlage für das Nationale Koordinierungszentrum Cybersicherheit geschaffen, welches als Teil des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren im EWR zusammen mit dem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheit (ECCC) den neuen europäischen institutionellen Rahmen zur Unterstützung der Innovations- und Industriepolitik im Bereich der Cybersicherheit bildet.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im März 2023 in erster Lesung behandeln.