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Verschärfung des Sexualstrafrechts

"Nur ein Ja ist ein Ja" oder "Nein heisst Nein": Der Nationalrat diskutiert heute Montag als Zweitrat über eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Seine vorberatende Kommission favorisiert die Zustimmungslösung. Der Ständerat ist für die Widerspruchslösung.

Die Nationalratskommission empfiehlt der grossen Kammer mit 15 zu 10 Stimmen die Zustimmungslösung. Einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung begeht demnach, wer "ohne die Einwilligung" einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt. Es soll also "Nur ein Ja ist ein Ja" gelten.

Die Kommissionsmehrheit erhofft sich davon, dass sich bei der Aufklärung von Sexualdelikten der Fokus der Strafverfolgungsbehörden vermehrt auf das Verhalten der mutmasslichen Tatperson richten wird und nicht das Verhalten des mutmasslichen Opfers im Zentrum steht.

Für die Minderheit der Kommission droht mit dem "Symbolstrafrecht" dagegen eine Beweislastumkehr. Eine solche könne in einem Strafverfahren zu überzogenen Erwartungen der Opfer von Sexualdelikten führen.

Vergewaltiger immer ins Gefängnis?
Der Ständerat hatte sich in der Sommersession 2022 mit 25 zu 18 Stimmen für die Ablehnungslösung respektive Widerspruchslösung entschieden, wonach sich strafbar macht, wer solche Handlungen "gegen den Willen" einer Person vornimmt. Es soll also "Nein heisst Nein" gelten. In der Gesamtabstimmung hiess die kleine Kammer die Vorlage dann ohne Gegenstimme gut.

Die Vorlage definiert auch den Strafrahmen im Sexualstrafrecht teilweise neu. Der Ständerat will etwa, dass Vergewaltiger künftig zwingend ins Gefängnis müssen. Die Mindeststrafe soll deshalb bei mindestens zwei Jahren Freiheitsentzug liegen, damit ein Täter nicht mehr mit einer bedingten Gefängnisstrafe davonkommt.

Die vorberatende Nationalratskommission dagegen schlägt eine minimale Freiheitsstrafe von einem Jahr vor, will den bedingten Vollzug also nicht ausschliessen. Neu will die Kommission auch das Unverjährbarkeitsalter bei Sexualdelikten an Kindern heraufsetzen. Unverjährbar sollen diese künftig sein, wenn sie an Kindern unter 16 Jahren begangen werden. Heute liegt diese Altersgrenze bei 12 Jahren.