Bürgergenossenschaften verfügen über grosse Grundstücksflächen, vergeben Baurechte, landwirtschaftliche Pachtflächen und Wohnungen. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verwaltungsgerichtshof kommt nun zum Schluss, dass das Konstrukt gegen die Diskriminierungsverbote des EWR-Abkommens verstösst.
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