Berlin – Brutal mit sieben Stichen töte Kurt L. (30) die junge Mutter Bianca S. (26) im Sommer 2021. Ihre Leiche fanden später Spaziergänger in einem alten Nazi-Bunker in Oranienburg.
Für diese heimtückische Tat kassierte der gelernte Tischler im Februar 2022 zwölf Jahre wegen Totschlages vom Landgericht Neuruppin. Unter Umständen zu wenig, sagt der Bundesgerichtshof (BGFH) und hob am Mittwoch das Urteil auf!
Bianca S. (26) wurde von ihrem Ex in einen Bunker gelockt und brutal umgebracht. Trotzdem wurde der Killer „nur“ wegen Totschlages verurteilt. Falsch, sagt der BGH und lässt den Fall neu verhandeln
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Der Richter sagte im Prozess, Kurt L. habe seiner Ex-Freundin Bianca S. (26) in „voller Tötungsabsicht“ einen Stechbeitel siebenmal in Hals, Nacken und Rücken gerammt.
Der Richter weiter: Kurt L. habe sie umgebracht, weil sie ihn „genervt“ habe. Und, weil er „unfähig“ sei, aus Streit- und Stresssituationen herauszukommen.
Kurt L. bei seiner Festnahme im Sommer 2021
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Aber wegen Mordes wollte das Gericht ihn nicht verurteilen. Aus ihrer Sicht war die Tat nicht heimtückisch, ein Merkmal der Tat, das für eine Verurteilung wegen Mordes notwendig ist.
Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage vor dem BGH geklagt. Und die Karlsruher Richter gaben ihnen jetzt recht: Sie hoben das Urteil wegen einer „rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung“ auf.
Das Landgericht habe viele gewichtige Indizien nicht berücksichtigt, erklärte der BGH. Diese könnten aber dafür sprechen, dass der Angeklagte die arglose Mutter in den abgeschiedenen Nazi-Bunker am Grabowsee bei Oranienburg gelockt habe, um sie dort unter Ausnutzung stark eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten zu töten.
In diesem alten Wehrmachtsbunker lag die Leiche von Binaca S.
Foto: Timo Beurich
Heißt: an der Schuld von Kurt L. besteht kein Zweifel. Aber mit einem neuen Prozess ist der Weg frei, Kurt L. doch noch lebenslang hinter Gitter zu schicken!