Netto mehr als brutto? her damit. Bundesfinanzminister Lindner hat versprochen, durch das Inflationsausgleichsgesetz zu liefern. Unter anderem wird der Grundfreibetrag für Steuerpflichtige erhöht und der Kinderfreibetrag erhöht. Wie das Relief aussieht, können Sie hier nachlesen.
Gute Nachrichten für Steuerzahler. Eine Nation sollte nicht auf Kosten ihrer Bürger durch Inflation Reichtum anhäufen. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat die Weichen für das Inflationsausgleichsgesetzgestellt, um schleichende Steuererhöhungen bei fortschreitender Kälte einzudämmen.
Dies setzt voraus, dass die Steuerlast für die 48 Millionen Bürger inflationsbereinigt wird, um eine zusätzliche Belastung zu vermeiden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden. Arbeitnehmer, Rentner, Selbständige und Unternehmer sollen von dieser Methode profitieren. Besonders Gutverdiener werden jedoch bewusst ausgeklammert und unterliegen dem sogenannten Vermögensteuersatz von 45 % (ab 277.836 Euro). Für alle mit einem Jahreseinkommen von weniger als 62.000 Euro dürfte der Entlastungseffekt die zusätzliche Belastung durch die Kälte überwiegen, die bei damit verbundenen Lohnerhöhungen zu einer Erhöhung der Einkommensteuereinnahmen (sog Fortschreiten"). Der Begriff beschreibt eine Art schleichende Steuererhöhung, bei der Gehaltserhöhungen von der Inflation vollständig aufgezehrt werden, aber dennoch zu höheren Steuersätzen führen. Ergebnis: Sie bekommen mehr bezahlt, haben aber tatsächlich weniger Geld in der Tasche.
Aber zuerst. Beginnen wir mit der Familie.
Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wird das Kindergeld von 2022 bis 2024 schrittweise um insgesamt 264 € pro Elternteil erhöht. 2994 Euro am 1. Januar 2024.
Darüber hinaus wird dasKindergeld zwischen 2023 und 2024 schrittweise erhöht. 2023 sollen es 227 Euro monatlich für das erste, zweite und dritte Kind sein. Ab dem 4. Kind werden 250 EUR Ihrem Konto gutgeschrieben. 2024 erhöht sich der Preis für Kinder 1-3 nochmals auf 233 Euro. Bisher erhalten Eltern für ihr erstes und zweites Kind 219 Euro, für ihr drittes Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro.
Ab dem 1. Januar 2024 233 € pro Monat für das erste, zweite und dritte Kind und 250 € für das vierte und alle weiteren Kinder. Kindergelderhöhungen sollen auch für einkommensschwache Haushalte gelten, die keine Einkommensteuer zahlen.
Außerdem wurde der Grundfreibetrag für alle Steuerpflichtigen zam 1. Januar um 285 € auf 10.632 € erhöht. , 2023. FIm Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung von 300 € auf 10.932 € geplant.
Der sogenannte Grundtarifwert wird verschoben, um kalten Fortschritt trotz Inflation zu kompensieren. 2023 soll der Spitzensteuersatz bei 61.972 Euro statt vorher 58.597 Euro beginnen, 2024 bei 63.515 Euro.
Und was bringen mir die Maßnahmen tatsächlich? liefert konkrete Zahlen für den Betrag von im Vergleich zum geltenden Steuersatz für 2022. WICHTIG: Kindergeld und andere steuerbegünstigte Abzüge werden zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Es handelt sich also nicht um das gesamte Jahresgehalt.
20.000 €: für Einzelprüfung 115 €Teilungsverfahren 0 €
30.000 €: Einzelprüfung 172 Euro; Splitverfahren 182 Euro
40.000 Euro: Einzelveranlagung 250 Euro;Splitting Verfahren 230 Euro
50.000 Euro: Einzelgutachten 352 Euro;Splittingverfahren 282 Euro
60.000 Euro: Einzelgutachten 471 Euro;Splittingverfahren 344 Euro
70.000 Euro: Einzelgutachten 479 Euro;Splittingverfahren 416 Euro
Zudem soll die Änderung nicht nur steuerliche Mehrbelastungen vermeiden, sondern für viele Menschen auch weniger Papierkram bedeuten. Mehr als 270.000 Bürgerinnen und Bürger müssen laut Bundesfinanzministerium künftig keine Steuererklärungen mehr abgeben. Davon sind rund 75.000 Rentner betroffen.