Medizinische Masken in der Bahn und im Supermarkt, strengere Regeln für Gottesdienste und kein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit mehr: Das gilt ab Montag in NRW.
Ab Montag müssen in NRW OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken in Bussen und Bahnen, Supermärkten, Arztpraxen und Gottesdiensten getragen werden. Das geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. „Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen“, heißt es in der neuen Verordnung.
Kinder bis zum Grundschulalter sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Wo man keine OP- oder FFP2-Maske tragen muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken. Die muss man zum Beispiel weiter auf Spielplätzen benutzen. Gestrichen wurde das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.
Alkoholverkauf weiterhin zwischen 23 und 6 Uhr verboten
Lediglich der Verkauf ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten. In Bayern war das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit vor wenigen Tagen gekippt worden. Auch in NRW hatte es nach Medienberichten rechtliche Bedenken gegeben. Die neue Coronaschutz-Verordnung stellt unterdessen strengere Regeln für Religionsgemeinschaften auf, was das Abhalten von Gottesdiensten angeht. Sie müssen den Behörden unter anderem gemeldet werden. Zuletzt hatte es immer wieder Ärger um Gottesdienste freikirchlicher Gemeinden in NRW gegeben.