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113 Millionen Euro Steuer-Schaden - Hohe Haftstrafe für Cum-Ex-Berger

Wiesbaden – Er muss hinter lange hinter Gitter: Das Landgericht Wiesbaden hat die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Steuerskandal, Hanno Berger (72), am Dienstag wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte ihm vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei komplexen Cum-Ex-Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Mio. Euro führten.

Bei den von Berger vermittelten Geschäften seien über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor. Die Gewinne habe man aufgeteilt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zehn Jahre und sechs Monate gefordert. Zudem sollte er Millionen zurückzahlen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch: Cum-Ex-Geschäfte seien damals nicht verboten gewesen.

Schon im Dezember hatte das Landgericht Bonn Berger zu acht Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Dagegen hatte Berger aber Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Er hatte einst als Finanzbeamter Geldhäuser kontrolliert, später machte er sich als Steueranwalt selbstständig – die Vorwürfe wies er wiederholt zurück, sah sich als Opfer eines Justizskandals.

Cum-ex-Deals: Illegale Dividenden-Schieberei – Infografik

Hintergrund: Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals. Dabei ließen sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten und prellten den Staat um geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro. Dabei nutzten sie eine damalige Gesetzeslücke: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben – am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.