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19 Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ aus Polizeigewahrsam entlassen

19 Klimaaktivisten, die in München an Festklebeaktionen beteiligt waren, sind aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. „Wir sind ja ständig angehalten, die Voraussetzungen von Gewahrsam zu überprüfen“, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums München am Samstag. „Das hat dazu geführt, dass wir am Freitagnachmittag zu dem Schluss gekommen sind, dass die Voraussetzungen für Gewahrsam nicht mehr vorliegen, sprich, dass weitere Straftaten der in Gewahrsam Befindlichen zumindest aktuell nicht zu erwarten sind.“

Die Gruppierung „Letzte Generation“ hatte am Freitag nach einer scharf kritisierten Protestaktion auf dem Berliner Flughafen BER angekündigt, zunächst auf weitere Aktionen in Berlin und München zu verzichten. Auf das Konto der Gruppe gehen in der Landeshauptstadt mehrere Festklebeaktionen, in deren Folge Polizeigewahrsam gegen Teilnehmer angeordnet worden war.

Standbild aus einem Video, das eine Aktivistin zeigt, die sich auf ein Rollfeld des BER geklebt hatte

Standbild aus einem Video, das eine Aktivistin zeigt, die sich auf ein Rollfeld des BER geklebt hatte

Quelle: via REUTERS

Weil die Verfügung zur Freilassung nach der Neubewertung der Lage erst am Freitagabend erfolgte, blieben die 19 Aktivisten – darunter 6 Frauen – nach Rücksprache mit den Betroffenen noch über Nacht in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim, bevor sie am Samstagvormittag entlassen wurden. Damit sind alle Klimaaktivisten, die zuletzt noch in München in Gewahrsam waren, wieder auf freiem Fuß. „Da waren Personen dabei, die schon länger in Gewahrsam waren, aber auch welche, die erst kürzer in Gewahrsam waren“, erläuterte der Polizeisprecher.

Einer der Männer befand sich im Hungerstreik, war aber laut Polizei in keinem kritischen Zustand, sodass er mit den anderen vorzeitig entlassen werden konnte. Ansonsten hätten einige Aktivisten nach bisherigem Stand bis zum 2. Dezember in Gewahrsam bleiben müssen. Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einem Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.