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„43 Vol. % Kacke“ und „100% stinkend“ - „Jack Daniel’s“ streitet mit Hundespielzeug-Firma

Die Whiskey-Marke „Jack Daniel’s“ führt einen Rechtsstreit mit einer Firma, die ein Hundespielzeug namens „Bad Spaniel’s“ vertreibt. Am Mittwoch kaute der Oberste Gerichtshof der USA mehr als anderthalb Stunden auf dem Fall herum.

„Bad Spaniel’s“ sieht aus wie die Gummiversion einer „Jack Daniel’s“-Flasche mit dem Konterfei eines Cocker Spaniel. Statt „40 Vol. % Alkohol“ steht auf dem Etikett „43 Volumenprozent Kacke“ und „100% stinkend“. Während es sich beim Schnaps um „Old No. 7 Tennessee Sour Mash Whiskey“ handelt, ist auf dem Kau-Spielzeug „Old No. 2 on your Tennessee Carpet“ zu lesen – eine Anspielung auf ein Malheur auf dem Teppich.

„43 Vol. % Kacke“ und „100% stinkend“ steht auf dem Etikett des Hundespielzeugs

Foto: JIM BOURG/REUTERS

„Jack Daniel’s“ sieht durch „Bad Spaniel’s“ seine Marke verletzt. Der Spielzeughersteller hingegen argumentiert: Es handele sich um eine offensichtliche Parodie, die als freie Meinungsäußerung geschützt werden sollte. Kein vernünftiger Mensch verwechsle das Spielzeug mit „Jack Daniel’s“. „Die Meinungsfreiheit beginnt mit der Freiheit, sich darüber lustig zu machen“, so die Spielzeugfirma VIP Products LLC laut Gerichtsunterlagen.

Der Whiskey-Hersteller findet das überhaupt nicht witzig. „,Jack Daniel’s’ liebt Hunde und weiß einen guten Witz genauso zu schätzen wie jeder andere“, schrieb Anwältin Lisa Blatt. „,Jack Daniel’s’ mag aber seine Kunden noch mehr und möchte nicht, dass sie seinen feinen Whiskey mit Hundekot verwechseln oder assoziieren.“

In der Klageschrift heißt es weiter, das Spielzeugunternehmen aus Arizona profitiere „vom hart erarbeiteten guten Ruf von ,Jack Daniel’s‘“ und verwirre die Verbraucher, indem es „,Jack Daniel’s’ Whiskey mit Exkrementen in Verbindung zu bringen“. Das Unternehmen stellt auch Spielzeuge her, die anderen bekannten Getränkemarken ähneln, und verkauft „Bad Spaniel’s“ für etwa 20 Dollar (18,35 Euro).

Der Fall stützt sich einerseits auf das Lanham-Gesetz. Dieses verbietet die Verwendung eines Warenzeichens, das bei den Kunden Verwechslungen hervorrufen kann. Auf der anderen Seite steht der erste Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, der Formen der Parodie und Satire als notwendige Aspekte der freien Meinungsäußerung schützt.

Verfechter der Meinungsfreiheit haben Schriftsätze zur Unterstützung des Spielzeugherstellers eingereicht. Große Marken wie Nike, Campbell Soup Company, Patagonia und Levi Strauss wiederum haben die Richter aufgefordert, sich auf die Seite von „Jack Daniel’s“ zu stellen.

Auch die US-Regierung unterstützt die Forderung von „Jack Daniel’s“ und reichte einen Schriftsatz ein, in dem es heißt, dass die Bedenken des Ersten Verfassungszusatzes nicht das Lanham-Gesetz außer Kraft setzen, das geschützte Marken vor Parodien schützt, die Verwechslungen verursachen. Der Schriftsatz beanstandet auch die Einstufung des parodierten Spielzeugs als „nicht-kommerzielle“ Äußerung, da es sich um ein kommerzielles Produkt handelt.

Eine untere Instanz hatte zuvor zugunsten von VIP Products entschieden. Daraufhin beantragte „Jack Daniel’s“ eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof. Der wird seine Entscheidung voraussichtlich im Juni verkünden.