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Ab heute bayernweit - Maskenpflicht in Nahverkehr beendet

München – Adé liebe Maske! Ab heute brauchen Sie in Bus, Bahn, U- und S-Bahn bayernweit keine Maske mehr aufzusetzen.

► Damit ist nach über zweieinhalb Jahren die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Bayern geendet.

Die Staatsregierung hatte das Ende der Maskenpflicht ab diesem Samstag am vergangenen Dienstag beschlossen.

Grund: Die Maskenpflicht sei nicht mehr verhältnismäßig, weil inzwischen andere Viruserkrankungen wie etwa die Influenza in den Krankenhäusern häufiger behandelt werden müssten als Corona-Erkrankungen, hieß es zur Begründung.

In Sachsen-Anhalt war die Maskenpflicht im ÖPNV bereits am Donnerstag gefallen.

Einer Maskenpflicht für solche Krankheiten fehlt es jedoch an einer juristischen Grundlage.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU): „Das Infektionsschutzgesetz des Bundes bietet nur wegen Corona eine ausdrückliche Grundlage für eine allgemeine Maskenpflicht. Zur Bekämpfung bereits lange bekannter, regelmäßig saisonal auftretender Krankheitserreger wie Influenza und RS-Virus sieht das IfSG keine Befugnis für allgemeine Maskenpflichten vor.“ Die neue Verordnung gilt bis zum 20. Januar 2023.

▶︎ ABER: Holetschek tritt dennoch weiter für das freiwillige Tragen einer Maske ein. „Statt Maskenpflicht setzen wir jetzt auf Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Klar ist: Masken schützen vor Atemwegsinfektionen“, sagte der Gesundheitsminister.

Gemeinsam mit Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) appelliere er daher, in den Verkehrsmitteln des ÖPNV weiterhin eine Maske aufzusetzen - auch, wenn es keine Pflicht mehr sei. „So helfen alle mit, sich selbst und vor allem besonders gefährdete Menschen zu schützen - nicht nur vor Corona, sondern auch vor dem Influenzavirus und dem RS-Virus, die beide momentan stark verbreitet sind.“

Bernreiter weiter „die Maskenpflicht im ÖPNV war in den letzten gut zweieinhalb Jahren ein wichtiger Baustein, das Pandemiegeschehen so gut wie möglich unter Kontrolle zu halten.“ Vor dem Hintergrund der entspannteren Corona-Lage entfalle nun die Maskenpflicht in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs in Bayern - also in Nahverkehrszügen, S- und U-Bahnen, Trambahnen und Bussen. Da der Regionalverkehr - etwa Regionalzüge wie zum Beispiel RegionalBahn, RegionalExpress und Meridian - zum Nahverkehr zählt, entfällt somit die Maskenpflicht auch dort.

► Keine Regel ohne Ausnahmen: Die Maskenpflicht im Fernverkehr, unter anderem Intercity Express, ICE Sprinter, TGV, Intercity, Eurocity, RailJet und EuroNight, die aufgrund von Bundesrecht erlassen wurde, bleibt davon aber auch in Bayern unberührt und besteht somit weiter. Zudem gelten weiterhin bis zum 7. April FFP2-Maskenpflichten in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen.

Auch Beschäftigte in bestimmten medizinischen Einrichtungen sowie Bewohner und Besucher bestimmter Gemeinschaftseinrichtungen müssen in Bayern weiter Masken tragen. Positiv auf Corona getestete Menschen sind ebenfalls weiterhin verpflichtet, eine Maske zu tragen - auch in Bussen und Bahnen.