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In den Urlaub: Mit welchem ​​Führerschein darf ich ein Wohnmobil fahren?

Sommerzeit ist Ferienzeit ist Reisezeit. Wer mit dem Wohnmobil verreisen will, sollte wissen, ob er das mit seinem Führerschein überhaupt darf.

Sommerzeit ist Reisezeit. Wenn Sie in einem Wohnmobil reisen möchten, müssen Sie wissen, ob Sie mit Ihrem Führerschein reisen dürfen.

(Foto: Frank Rumpenhorst / dpa-tmn)

Kann jeder Wohnmobil fahren? Nicht perfekt. Es gibt einige Einschränkungen, und auch das Alter spielt eine wichtige Rolle. Deutlich wird es beim Blick in den Fahrzeugschein.

Auch ohne speziellen Wohnmobilführerschein ist das Fahren eines Wohnmobils nicht immer ohne weiteres erlaubt. Laut TÜV SÜD müssen Sie genau prüfen, welche Art von Wohnmobil Sie mit welchem ​​Führerschein bewegen dürfen.

Ein Führerschein hängt von drei Faktoren ab: dem Gewicht des Tourenwagens, dem eigenen Führerschein und dem Ausstellungsdatum.

Jeder mit einem Führerschein kann ein leichtes Wohnmobil fahren

Im einfachsten Fall ist das zulässige Gesamtgewicht für Wohnmobile (zGG) auf 3,5 Tonnen begrenzt. Laut TÜV SÜD reicht ein Führerschein der Klasse B unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs aus. Die erforderlichen Angaben finden sich im Fahrzeugschein unter Punkt 15 der Zulassungsbescheinigung I in Zeile F.1.

Wenn das Wohnmobil jedoch mehr als 3,5 Tonnen wiegt, gilt die erste Grenze. In diesem Fall ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgebend. Seit 1999 ist laut TÜV SÜD ein Lkw-Führerschein der Klasse C1 erforderlich. Damit können Fahrer Wohnmobile bis 7,5 Tonnen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm fliegen.

Erweiterter Führerschein für 1 Tageskurs erhältlich

Wenn Sie jedoch ein leichtes Wohnmobil mit Anhänger fahren möchten, also ein Wohnmobil mit einem Gewicht von weniger als 4,25 Tonnen, ist nur B96 geeignet verfügbar Ist erforderlich. Erweiterter Führerschein durch TÜV SÜD. Diese bekommst du nach einem Tageskurs in einer Fahrschule mit Theorie- und Praxisteil. Hierfür ist keine Führerscheinprüfung erforderlich.

Wer vor 1999 einen Führerschein (ehemals Klasse 3) erworben hat, darf ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen führen. Außerdem können Gespanne inklusive Reisemobil und Wohnwagen oder Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 18,75 Tonnen pilotiert werden. Es gibt jedoch eine Einschränkung. Der Fahrer darf nicht älter als 50 Jahre sein.