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Abzock-Verdacht auch bei Fernwärme - Kartellamt knöpft sich noch mehr Versorger vor

Abzocke auf Kosten der Steuerzahler?

Das Bundeskartellamt ermittelt bereits gegen Gasversorger wegen des Missbrauchs der Energiepreisbremsen – nun weitet sie ihre Ermittlungen auch auf Fernwärmeanbieter aus!

Der Verdacht: Sie haben möglicherweise zu viel Geld vom Staat wegen der Energiepreisbremsen erhalten – und sind den obersten Anti-Abzock-Kontrolleuren in Bonn aufgefallen.

Wie das Kartellamt am Dienstag mitteilte, betrifft das Prüfverfahren „mehrere Wärmeversorger, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben“.

Deutschlands oberster Kontrolleur für die Einhaltung der Wettbewerbsregeln und in diesem Fall für den Schutz der Staatskasse vor Plünderungen: Bundeskartellamts-Chef Andreas Mundt (62)

Foto: picture alliance/dpa

Betroffen seien „weit über Hundert Wärmenetze unterschiedlichster Größe in verschiedenen Regionen Deutschlands“, also Stadtwerke, Regionalversorger und industrielle Anbieter.

„Wie schon bei Erdgas decken die eingeleiteten Verfahren auch im Wärme-Bereich circa 15 Prozent der bislang für das erste Quartal 2023 geltend gemachten Entlastungssummen ab“, sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt.

▶︎ Erste Missbrauchsverfahren hatte das Kartellamt kürzlich bereits gegen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern eingeleitet. Dabei hatte es angekündigt, auch in den Bereichen Fernwärme und Strom zu prüfen.

▶︎ Ergebnis dieser Prüfung: Es gibt „auffällig identifizierte Unternehmen“, die sich das Kartellamt vorknöpfen will. Heißt: systematisch und datengestützt befragen. Darunter sind Stadtwerke und Regionalversorger ebenso wie industrielle Anbieter.

Zur Erinnerung: Seit März gelten Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom. Und das rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat deckelt den Preis für Gas, Fernwärme und Strom für 80 Prozent des Verbrauchs und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis. So hatte es die Ampel-Regierung im vergangenen Herbst beschlossen, als die Winter-Strompreise zu explodieren drohten.

„Sicher durch den Winter“ – unter diesem Motto stellten Ende Oktober Kanzler Olaf Scholz (64, SPD, l.), Wirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (44, FDP, r.) die Gas- und Strompreisbremse vor

Foto: picture alliance/dpa

Von vornherein gab es Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten.

Das Kartellamt hatte daher eine neue (Mini-)Abteilung zur Prüfung von Verdachtsfällen aufgebaut.

Was droht bei Missbrauch? Bei festgestellten Verstößen müssen die Anbieter die zu viel erhaltenen Gelder zurückzahlen, außerdem könnten Bußgelder fällig werde.

Durch die Prüfungen soll geklärt werden, ob die Versorger etwa über eine Erhöhung ihrer Preise eine höhere staatliche Ausgleichszahlung beantragten und erhielten, obwohl es für diese Preiserhöhung „keine sachliche Rechtfertigung durch gestiegene Kosten gibt“, wie das Kartellamt betonte.