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"Alle rein, keiner raus": Sozialgerichtspräsident sieht Renten in Gefahr

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2030 werden auf jeden Rentner nur noch eineinhalb Erwerbstätige kommen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Rentner leben immer länger, zugleich schultern immer weniger Arbeitnehmer die Last. Der Präsident des Bundessozialgerichts schlägt einen doppelten Ausweg vor: Jeder solle künftig einzahlen und die Höhe der Leistung müsse sich auf eine Art Grundsicherung beschränken.

Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, macht sich Sorgen um die Zukunft der Renten. Bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts in Kassel sprach er sich für die Einbeziehung aller Erwerbstätigen aus. Gleichzeitig könne der Leistungsanspruch auf eine Art erweiterte Grundsicherung beschränkt werden. Als Hintergrund nannte Schlegel die Lebenserwartung. Diese sei seit 1960 um rund zehn Jahre gestiegen. Dadurch habe sich die Rentenbezugsdauer verdoppelt. 1960 sei ein Rentner auf sechs Erwerbstätige gekommen, 2030 würden es nur noch eineinhalb Erwerbstätige je Rentner sein. Auch das Gesundheitssystem müsse dies schultern. "Das macht mir einfach Sorgen", sagte Schlegel.

Als Lösung entwarf der BSG-Präsident eine zweigleisige Strategie. Zunächst müsse gelten: "Alle rein, keiner raus." Durch die zahlreichen Ausnahmen von der Rentenversicherungspflicht gebe es schon jetzt soziale Verwerfungen, die sich durch die Einbeziehung aller Erwerbstätigen wohl am einfachsten lösen ließen. Der Renteneintritt könne an die Lebenserwartung gekoppelt werden.

Der Rest wäre Eigenverantwortung

Gleichzeitig schlug Schlegel auch eine Änderung des Ziels der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Auf der Leistungsseite könne diese auf das Niveau einer aufgestockten Grundsicherung begrenzt werden. Der Rest wäre dann Eigenvorsorge. Für Beamte und aus den berufsständischen Versorgungswerken könne es ergänzende Leistungen wie in der betrieblichen Altersvorsorge geben.

Die Arbeitsbelastung am obersten Sozialgericht ging im vergangenen Jahr leicht zurück. Dabei lagen bei den Revisionen vor der Rentenversicherung Streitigkeiten um die Krankenversicherung mit Abstand vorn. Dazu trage insbesondere die finanzielle Situation der Krankenhäuser bei, die vermehrt um ihre Vergütung stritten. "Da brummt der Bär", sagte Schlegel.

In diesem Jahr will das BSG unter anderem entscheiden, ob sogenanntes Bahnsurfen von der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gedeckt sein kann. Auf dem Heimweg von der Schule kletterte der Schüler in einem Zug aus der Hecktür des letzten Waggons auf die schiebende Lokomotive. Dort erlitt er einen Stromschlag und stürzte brennend von der Lok.