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Ampel geht gegen Unterstützer des iranischen Regimes vor

Die Bundesregierung steht nach Informationen von WELT AM SONNTAG kurz vor einem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH). Mit der Verfügung könnte die Ampel-Koalition den Druck auf den laut westlichen Nachrichtendiensten im Ausland zunehmend aggressiv auftretenden Iran erhöhen. Das IZH mitsamt der Blauen Moschee an der Alster ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz neben der Botschaft die „wichtigste Vertretung des Iran in Deutschland und ein bedeutendes Propagandazentrum des Iran in Europa“. Ziel soll der weltweite Export der islamischen Revolution sein.

Neben dem IZH bereiten den Behörden auch die Aktivitäten des iranischen Geheimdienstes Mois und der Revolutionsgarden Sorge. Der Mois schrecke im Extremfall auch vor der Tötung von politischen Gegnern nicht zurück, glauben deutsche Sicherheitsexperten. Vor zwei Wochen erhob der Generalbundesanwalt (GBA) Anklage gegen den Deutsch-Iraner Babak J., der vor einem halben Jahr an zwei versuchten Brandanschlägen auf jüdische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen beteiligt gewesen sein soll. Laut dem GBA hat der Mann im Auftrag von „staatlichen iranischen Stellen agiert“.

Die Ermittler gehen davon aus, dass ein ehemaliger Funktionär der Rockergang Hells Angels, der sich 2021 aus NRW nach Teheran abgesetzt hatte, die Anschlagsversuche beauftragt hatte. Der ehemalige Rockerboss, der als Drahtzieher fungierte, sei eng an die Revolutionsgarde angebunden, heißt es. Die Revolutionsgarde ist eine auch im Ausland tätige militärische Eliteeinheit, die 1979 gegründet wurde.

Mitglieder der Revolutionsgarde im Dezember 2022 in Teheran

Mitglieder der Revolutionsgarde im Dezember 2022 in Teheran

Quelle: pa/NurPhoto/Morteza Nikoubazl

Laut Recherchen von WELT AM SONNTAG haben Ermittler in NRW mittlerweile rund 15 Verdächtige im Umfeld des Angeklagten J. im Visier, die sie einer pro-iranischen Zelle zurechnen. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte auf Anfrage, dass dort ein Verfahren laufe. Dieses war demnach zuvor vom GBA an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben worden. Über Details des Ermittlungskomplexes könne man keine Auskunft geben, erklärte ein Sprecher.

Röttgen wirft Baerbock „unhaltbare Behauptung“ vor

Für CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen ist die Anklage gegen Babak J. ein erneuter Beweis für die terroristischen Aktivitäten der Revolutionsgarden. „Damit ist die Behauptung von Außenministerin Annalena Baerbock, dass die Terrorlistung der Revolutionsgarden rechtlich nicht möglich sei, endgültig unhaltbar geworden“, sagte Röttgen. „Ich erwarte, dass Frau Baerbock jetzt endlich entsprechend handelt und sich eindeutig für eine Terrorlistung der Revolutionsgarden in der EU einsetzt.“

Die USA, Israel und Saudi-Arabien haben die Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft. Die EU zögert, auch wenn Sanktionen gegen einzelne Mitglieder zuletzt verschärft wurden.

Was das Islamische Zentrum Hamburg angeht, so erfuhr WELT AM SONNTAG aus Regierungskreisen, dass sinnbildlich „nur noch die Unterschrift“ von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) unter der Verbotsverfügung fehle.

Auch Lamya Kaddor, innenpolitische Sprecherin der Grünen, bestätigte auf Anfrage: „Alle Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden sind zusammengetragen.“ Man warte noch auf die Ergebnisse eines Prozesses vor dem Hamburger Verwaltungsgericht. „Ich setze darauf, dass alle rechtsstaatlichen Mittel für ein Verbot ausgelotet werden und zeitnah mit einem Verbot zu rechnen sein wird“, so Kaddor.

Kommende Woche könnte Urteil fallen

Vor dem Hamburger Verwaltungsgericht klagt das IZH gegen die Einstufung des Landesamtes für Verfassungsschutz als Verdachtsfall. Das IZH weist den Vorwurf, man sei islamistisch und vom Iran gesteuert zurück. Der Hamburger Verfassungsschutz verweist auf iranische Dokumente, in denen der IZH-Leiter Mohammad Mofatteh, laut Verfassungsschutz selbst einst Mitglied der Iranischen Revolutionsgarde, als „geehrter Vertreter des Obersten Führers“ angesprochen wird. Das Urteil in dem Prozess könnte in der kommenden Woche fallen, wie das Gericht auf Anfrage bestätigte.

Der schiitische Geistliche Mohammad Hadi Mofatteh leitet das IZH

Der schiitische Geistliche Mohammad Hadi Mofatteh leitet das IZH

Quelle: pa/dpa/Christian Charisius

Das Innenministerium wollte ein mögliches IZH-Verbot zuletzt nicht kommentieren. „Ansonsten“, so ein Sprecher, „bestünde die Gefahr, dass potenziell Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder diese vereitelt werden könnten“. Der Bundestag hatte im vergangenen November für die Prüfung des Verbotes gestimmt.

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