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Auf Preiserhöhung reagieren: Gasumlage passé - was Sie jetzt tun sollten

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Das war's schon wieder ...

(Foto: IMAGO/Political-Moments)

Die Gasumlage ist seit gestern vom Tisch. Viele Versorger haben aber bereits wegen der Umlage zum 1. Oktober eine Preiserhöhung angekündigt. Wie Verbraucher nun damit umgehen, lesen Sie hier.

Gestern erst hat Bundeskanzler Olaf Scholz das Ende der Gasumlage verkündet. "Sie wird nicht mehr gebraucht", ließ er die Bürger wissen. Schön. Die entsprechende Verordnung wird durch eine neue zurückgenommen. Das entlastet beziehungsweise belastet nicht zusätzlich. Stattdessen soll ein Gaspreisdeckel die steigenden Energiekosten abfedern. Wie der funktionieren wird, ist noch unklar.

Doch unabhängig davon haben viele Versorger bereits wegen der Gasumlage zum 1. Oktober 2022 eine Preiserhöhung angekündigt und auch schon die monatlichen Abschläge erhöht. Doch diese Rechnungen sind nun obsolet, da dort ein Posten berücksichtigt wurde, der nicht mehr rechtmäßig ist.

Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hat für betroffene Kunden einen Ratschlag. Hier ist er: Zahlen Sie die Abschläge zunächst wie vereinbart, notieren Sie aber unbedingt Ihren Zählerstand zum 30. September 2022 und übermittelt Sie diesen Ihrem Versorger."

So kann die Gasumlage später wieder aus der Jahresabrechnung herausgerechnet werden. Zudem sollte sich beim Versorger erkundigt werden, wie dieser mit der Rücknahme der Gasumlage umgehen möchte. Geplant ist darüber hinaus eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent. Diese soll befristet vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 gelten. Auch aus diesem Grund, ist es wichtig, den Zählerstand zum 30. September 2022 zu dokumentieren.

Energiesparen weiterhin wichtig

Für die Reduzierung der Preise gelten dieselben Regelungen und Fristen wie für die Erhöhung. Beispielsweise gibt es auch hier ein Sonderkündigungsrecht. Verbraucher sollten darauf achten, dass der Versorger sie transparent über die Preisänderung informiert.

Sollte der Versorger schriftlich mitteilen, dass er die Gasumlage nicht erheben wird, sollte darauf geachtet werden, dass das Schreiben einfach und verständlich ist. Gegebenenfalls sollte dazu aufgefordert werden, unklare Formulierungen zu erläutern.

Aber auch wenn der Staat durch zahlreiche Maßnahmen dafür sorgt, dass Energie halbwegs erschwinglich bleibt, ändert dies nichts an der Knappheit der Ressourcen. Um gemeinsam gut durch den Winter zu kommen, ist es weiterhin wichtig, so viel Gas und Strom wie möglich zu sparen.