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Aus für Heizpilze: Österreich hilft Betrieben bei Energiekosten

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Der Sitz muss kalt bleiben, wenn der Lift-Betreiber von den Staatshilfen profitieren will.

(Foto: imago images/Eibner Europa)

Betriebe in Österreich können auf Staatshilfen angesichts der hohen Energiekosten hoffen. Allerdings sind die Gelder an strenge Bedingungen geknüpft. Sie betreffen unter anderem beheizbare Sessellifte und Boni-Zahlungen. Zudem sind ganze Branchen ausgenommen.

Österreich greift besonders energieintensiven Unternehmen mit einem Zuschuss auf die gestiegenen Kosten unter die Arme. "Die exorbitant hohen Strompreise belasten nicht nur die Menschen, sondern auch unsere Unternehmer massiv", sagte Kanzler Karl Nehammer. Die konservativ-grüne Regierung habe sich daher darauf verständigt, dass ähnlich wie bei der Strompreisbremse für Haushalte nun auch Betriebe bei einem Teil ihrer Mehrkosten entlastet werden.

Die Förderung von insgesamt 1,3 Milliarden Euro knüpft die Regierung allerdings an Auflagen zum Energiesparen. Größere Unternehmen müssen ein Energiesparkonzept vorlegen. Zudem würden nur jene Betriebe entlastet, die bis Ende März 2023 auf die Geschäftsbeleuchtungen in der Nacht und Heizpilze im Außenbereich verzichten. Auch die Sitzheizung bei Sesselliften müsse ausgeschaltet bleiben. Flutlicht auf der Skipiste oder beheizte Schwimmbecken von Hotels bleiben hingegen erlaubt.

"Mit dem Energiekostenzuschuss unterstützen wir energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine mit einer Förderung von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe", sagte Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Betriebe, deren Energiekosten im Förderzeitraum Februar bis September 2022 mindestens drei Prozent ihres Umsatzes betragen, können den Zuschuss ab Mitte November beantragen. Ausgenommen von diesem Kriterium seien Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 700.000 Euro. Insgesamt gebe es vier Förderstufen, die sich am EU-Krisenrahmen orientieren. Kleinunternehmen sollen pauschal gefördert werden. Keinen Zuschuss erhalten Firmen, die als staatliche Einheit gelten, Banken sowie energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen.

Eine weitere Auflage betreffe die Auszahlung von Boni. Für das laufende Jahr sollen Vorstände und Manager von Unternehmen, die den Energiekostenzuschuss bekommen, keinen oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres ausgezahlt bekommen.