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Bad Königshofen: Sollen Regenzisternen auf Grundstücken künftig zur Pflicht werden?

Wer es bisher noch nicht wusste, dem ist nach diesem Sommer mit wochenlanger Dürre klar geworden: Jeder Tropfen Wasser ist kostbar. Warum den Niederschlag nicht sammeln, wenn es genug davon gibt und für trockene Zeiten aufheben? Dieser Gedanke stand hinter dem Antrag der Fraktion 20plus an den Stadtrat, eine Pflicht zur Nutzung von Zisternen zu erlassen. Wörtlich heißt es: Bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne sowie bei allen Neubauten auf bereits ausgewiesenen Baugrundstücken und Bauflächen prüft die Verwaltung die Aufnahme einer Verpflichtung zur Errichtung und Nutzung von Zisternen und setzt diese auf Grundlage des Baugesetzbuches fest, sofern nicht im Einzelfall der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dagegen steht.    

Regenwasser zur Nutzung in Toiletten und Waschmaschinen

Dieser Antrag wurde jetzt in der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umwelt und Verkehr vorberaten. Dabei soll das gesammelte Wasser nicht nur für den Garten oder Grünflächen genutzt werden, sondern auch im Haushalt etwa zur Toilettenspülung. Ein Vorschlag, der Roland Köth (Block Freie Wähler) nicht weit genug ging, weil damit zu wenig Anschlussnehmer erreicht würden. Er sprach sich dafür aus, den Bau von Systemen zur Nutzung des Wassers für Waschmaschine und Toiletten zu forcieren. Entsprechende Systeme seien ab rund 4000 Euro zu haben, dazu kämen noch Kosten für den Einbau. Nach dem Beispiel der Gemeinde Neufahrn könnte die Stadt die Verpflichtung mit einem finanziellen Anreiz koppeln.

Zur Gegenfinanzierung empfahl Köth, nicht gesammeltes Dachwasser mit höheren Gebühren zu belegen. Ein höheres Niederschlagsentgelt müsste zunächst kalkuliert werden, erklärte Bürgermeister Thomas Helbling.

Nichts von solchen Vorschlägen hält Anton Fischer (CSU). Die meisten Hausbauer würden sich sowieso eine Zisterne in den Garten legen lassen, ein Ge- und Verbot bringe da gar nichts. Von möglichen höheren Gebühren wollte Fischer auch nichts wissen. "Es prasselt schon eh so viel auf die Bürger runter, da sollten wir jetzt nicht auch noch anfangen."

Auch ein anderes Ausschussmitglied mahnte zur Vorsicht, gebe es doch gerade in den Dörfern nicht wenige Anwesen mit riesigen Dachflächen, aber nur wenigen Bewohnern. Da es sich lediglich um eine Vorbesprechung handelte, wurde auch noch keine Entscheidung gefällt, die bleibt dem Stadtrat vorbehalten. 

Lage im Heilquellenschutzgebiet macht Grüngutplatz immer teurer

Die Kosten für den Umbau des neuen Grüngutplatzes in Bad Königshofen laufen immer mehr aus dem Ruder. Mittlerweile liegen sie bei 182.608 Euro und damit um rund 83.000 Euro über dem Plan. Für dieses Angebot erhielt die Firma Ingenieur Viktor Haschke GmbH aus Bad Königshofen den Zuschlag.  Abziehen muss man davon noch den Zuschuss des Landratsamtes in Höhe von 50.000 Euro.

Die Teuerung kommt vor allem wegen der allgemein gestiegenen Kosten in der Baubranche und der neuen Bewertung des Heilquellenschutzgebietes zustande. Danach liegt der bisherige Standort des Grüngutplatzes noch in der Zone D des Schutzgebietes, was bedeutet, dass Sickerwässer nicht unbehandelt in den Bereich des "Breite Wiese-Grabens" gelangen dürfen. Damit werden unter anderem Entwässerungssysteme, eine Zisterne für das Sickerwasser, Absetzschächte und ein Sickerbecken für das Regenwasser der leicht verschmutzen Flächen notwendig.      

Im Laufe der Sitzung wurden noch zwei weitere Aufträge im Rahmen des Neubaus der Trinkkur- und Wandelhalle vergeben. Den Zuschlag für die Gerüstarbeiten erhielt die Firma Gerüstbau Knoch aus Coburg für 17.099 Euro und die Blitzschutzarbeiten erledigt die Firma pb.plan elektrotechnik aus Bickenbach für 10.823 Euro.