Germany
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Baugebiet in Rothhausen einen Schritt weiter

In seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 hatte der Gemeinderat Thundorf die Aufstellung des „ Bebauungsplanes „Unterer Berg II“ für den Gemeindeteil Rothhausen beschlossen. Ziel ist ein Wohnbaugebiet in dem Außenbereich.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25. November 2022 öffentlich bekannt gemacht. Der geplante Bereich umfasst eine Fläche von 3,941 Hektar und insgesamt 27 Baugrundstücke für Wohnzwecke. Zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der Gartenstraße soll eine neue Erschließungsstraße außerhalb der Ortschaft an die Staatsstraße St 2281 angebunden werden.

Vorentwurf für den Bebauungsplan genehmigt

Die Gemeinde beauftragte das Planungsbüro Bautechnik Kirchner aus Oerlenbach, den Bebauungsplan auszuarbeiten und sich um das Bauleitverfahren zu kümmern. Der zwischenzeitlich erstellte Vorentwurf für den Bebauungsplan wird dem Gemeinderat durch den in der Sitzung anwesenden Ingenieur Kirchner vorgestellt.

Im Detail erläuterte er den Bebauungsplan mit allen notwendigen Auflagen. Der Gemeinderat Thundorf beschloss, den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterer Berg II“ in der Fassung vom 26. Januar 2023 vollumfänglich anzuerkennen.

Er beauftragte die Verwaltung, die Planungsunterlagen öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden am Bauleitplanverfahren zu beteiligen.

Triebweg soll saniert werden

Der Gemeinderat hat die Sanierung eines Bereichs des Triebweges in Rothhausen beschlossen, der sich in einem schlechten Zustand befindet. Nachdem der Rat ihn mit der Firma Luley aus Wernberg-Köblitz besichtigte, holte der Bauhof ein Angebot ein.

Das Angebot der Firma Luley beläuft sich auf eine Summe von 5926,20 Euro. Nach Rücksprache mit der Firma kann der Angebotspreis noch gehalten werden. Sie wird die Schwachstellen durch eine Blowpatchersanierung ausbessern.

In einer lebhaften Diskussion gingen die Meinungen im Gremium auseinander. Nicht wegen der Notwendigkeit der Sanierung, vielmehr um die Ausführung. Einige Räte befürchten in dem angebotenen Sanierungsverfahren nur eine kurzfristige Lösung. Nach einer eingehenden Beratung innerhalb des Gemeinderates beschloss er dann doch mehrheitlich die Sanierung auf dem vorgeschlagenen Wege.

Zinssatz festgelegt

Zur Vermögensrechnung der Gemeinde Thundorf ging es in der Sitzung um die Festlegung des Zinssatzes zur Verzinsung für die kostenrechnenden gemeindlichen Einrichtungen. Es ist bestimmt, dass sich der Zinssatz an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren soll.

In Anlehnung an diese Empfehlung hatte der Gemeinderat am 29. April 2021 den Zinssatz zuletzt auf drei Prozent gesenkt. Wegen der vergangenen „Niedrigzinsphase“ werden die Zinssätze von der Kämmerei fortlaufend geprüft. Der Gemeinderat beschließt, den Zinssatz ab dem Vermögensrechnungsjahr 2021 auf 2,75 Prozent festzusetzen.

Umsatzsteuererklärung für die Wasserversorgung

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat die Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuererklärung 2021 für die gemeindliche Wasserversorgung erstellt. Weil es keine Gewinnerzielungs-Absicht gibt, besteht keine Körperschaftsteuerpflicht.

Der Jahresabschluss 2021 wird mit folgenden Summen festgestellt:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, den Jahresabschluss 2021 der Wasserversorgung mit diesen Summen festzustellen. Der Jahresgewinn 2021 wird der Rücklage zugeführt, die Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind künftig mit 2,5 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (derzeit -0,885) zu verzinsen.

Lesen Sie auch: