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Bei fast 100 Polizisten ruhen Versetzungswünsche

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Schriftzug "Polizei"
Der Schriftzug "Polizei" an einem Polizeirevier. © Boris Roessler/dpa/Symbolbild

Bei fast 100 hessischen Polizistinnen und Polizisten ruhen nach Angaben des Innenministeriums derzeit Versetzungen zu Polizeien anderer Bundesländer, weil kein Tauschpartner gefunden wird. Zweck dieses Tauschpartnerprinzips sei es, Unterbesetzungen vorzubeugen und eine effektive und nachhaltige Stellenplanung zu ermöglichen, heißt es in einer Antwort von Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Wiesbaden - Insgesamt hätten in den Jahren von 2017 bis 2021 knapp 250 Beamte die Dienststelle gewechselt, ganz überwiegend zu anderen Landespolizeien.

Durch die Austauschversetzung werde personelle Stabilität im Polizeivollzugsdienst gewährleistet, teilte Beuth mit. Bei einer Versetzung in eine andere Behörde gelte dieses Tauschverfahren nicht, weil es sich hier um einen Laufbahnwechsel, zum Beispiel in den Verwaltungsdienst, handele. Von den fast 250 Beamten binnen fünf Jahren seien nur 12 ohne Tauschpartner wegen eines sozialen Härtefalls versetzt worden. „Im Land werden grundsätzlich in einem durch Erlass geregelten Verfahren ausschließlich Härtefälle anerkannt, die in gesundheitlichen Problemen der Polizeivollzugsbeamtin oder des Polizeivollzugsbeamten oder in deren oder dessen Familien liegen.“

Das Land plane nicht, Dienstkräfte zu versetzen, die sich seit längerer Zeit erfolglos um einen Tauschpartner bemüht haben. Ebenso sei nicht geplant, sich auf der Ebene der Innenministerkonferenz für eine Vereinfachung von Wechseln einzusetzen. dpa

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