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Bundestag: AfDMP Stephan Protschka verliert Immunität

Bundestagsabgeordnete können nicht ohne weiteres strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings verlieren die AfD-Politiker diesen Schutz nun.

Der Bundestag hat die Immunität der AfDMP und des bayerischen AfD-Landesvorsitzenden Stephan Protschka aufgehoben. Wie der Kongress mitteilte, wurde am Donnerstag einstimmig die Zustimmung zur „gerichtlichen Untersuchung und Vollstreckung von Beschlagnahmeanordnungen“ erteilt. MP folgte den vom Wahlprüfungsausschuss empfohlenen Beschlüssen, der Immunität und den Verfahrensregeln.

Bundestagsabgeordnete dürfen nur mit Zustimmung des Kongresses wegen Straftaten angeklagt werden. Sie genießen nach dem Grundgesetz die Befreiung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann der Kongress dies aufheben. Auf Nachfrage am Donnerstag nannte ein Bundestagssprecher die Staatsanwaltschaft Landshut.

Razzien in Wohn- und Geschäftsräumen

Behördensprecher durchsucht Bundestag am Donnerstag auf Anfrage. .. Es gibt eine Untersuchung, die aber nichts mit der Ausübung seiner Mission im MP zu tun hat. Es geht um erste Vorwürfe der Manipulation von Beweisdaten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anlageberater. Es besteht der Verdacht, dass ein Mann im Jahr 2017 bei der Vermittlung eines Versicherungsabschlusses falsche Daten an eine Versicherungsgesellschaft übermittelt hat. Weitere Angaben machte der Sprecher nicht.

Fraktionssprecher für Agrarpolitik, Protschka, äußerte sich zunächst nicht weiter zu diesem Thema, zeigte sich aber von einer dpa-Anfrage überrascht.