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Corona-Gipfel: Was wurde hinter den Kulissen besprochen?

Wie wurde die Entscheidung über Corona-Maßnahmen getroffen? Der Premierminister muss das entsprechende Protokoll verteilen.

Das Bundeskanzleramt muss das Protokoll der Landeskonferenz zur Corona-Pandemie veröffentlichen. Nach Informationen vom Dienstag entschied das Berliner Verwaltungsgericht in der vergangenen Woche in einem "Tagespiegel"-Verfahren. Seit März 2020 finden im Ministerpräsidentenamt Bundes- und Landeskonferenzen zum Pandemiemanagement statt. Im Dezember 2020 zitierte die Tageszeitung das Auskunftsgesetz und beantragte Einsicht in das Sitzungsprotokoll.

Der Premierminister lehnte dies ab, weil die Veröffentlichung den Kernbereichen des Schutzes und der persönlichen Verantwortung der Exekutive widerspricht. Veröffentlichungen können zukünftige freie und offene Meinungsaustausche beeinflussen. Entsprechende Meldungen bringen neue und ungewollte Dynamik in die weiteren Diskussionen zur Bekämpfung der Pandemie.

Das Gericht beauftragte die Behörde mit seinem Urteil, Zeitungen Zugang zu Kurzberichten zu gewähren. Die Bundesversammlung wird als „Behördenberatung“ im Paragraphen des Auskunftsgesetzes zum Schutz besonderer öffentlicher Interessen erfasst.