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Coronavirus: RKI meldet 73.856 Neuinfektionen - Diese Regeln gelten ab heute

Auch im Nahverkehr gilt vielerorts: Maske auf!

Auch im Nahverkehr gilt vielerorts: Maske auf!

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Rolf Vennenbernd / dpa

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Morgen mit 497,0 angegeben. Am Vortag hatte der Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen, Einwohnern und Woche bei 466,0 gelegen (Vorwoche: 308,9; Vormonat: 237,0). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zuletzt zudem 73.856 Neuinfektionen (Vorwoche: 46.964) und 116 Todesfälle (Vorwoche: 90) innerhalb eines Tages.

Allerdings liefern diese Angaben nur ein sehr unvollständiges Bild der Infektionszahlen, Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus. Denn: Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Nachmeldungen oder Übermittlungsprobleme erschweren Vergleiche der Daten zusätzlich.

Angesichts der steigenden Zahlen warnten Gesundheitsminister Karl Lauterbach und RKI-Chef Lothar Wieler zuletzt vor einer neue Coronawelle. Um diese einzudämmen, gelten ab dem heutigen Samstag in Deutschland neue Vorgaben. Ein Überblick über die bundesweit geltenden Regelungen:

  • Es gilt FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen – sowie weiter auch für alle ab 14 Jahren in Fernzügen wie ICE und Intercity. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren können es einfachere OP-Masken sein.

  • Beim Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern muss zusätzlich ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden. Für Beschäftigte gilt: Tests mindestens dreimal pro Woche. Pflegeheime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern sollen.

  • In Flugzeugen fällt die seit Monaten geltende Maskenpflicht weg. Die Bundesregierung könnte sie bei kritischerer Lage noch per Verordnung einführen. Für Urlaubsheimkehrer gelten die gelockerten Coronaregeln ohne spezielle Nachweise bei der Einreise nach Deutschland auch über die Herbstferien und Weihnachten weiter – zumindest, solange keine neue, gefährlichere Virusvariante kursiert. (Lesen Sie hier, wie Sie sich beim Fliegen sinnvoll schützen können)

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Über diese bundesweiten Regeln hinaus können die Landesregierungen weitere Vorgaben in Kraft setzen. Möglich werden so neben Masken im Nahverkehr auch wieder Maskenpflichten in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants – mit der Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen Test vorzeigt. In Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Möglich sind auch Maskenpflichten in Schulen – aber nur ab Klasse fünf und soweit es zum Aufrechterhalten »eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich« ist.

Bei einer regional kritischeren Lage können die Länder gemäß der sogenannten zweiten Länderstufe noch weitere Vorgaben verhängen. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Zudem werden Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich.

Neue Impfkampagne

Vorbereitet wird zudem eine nächste größere Impfkampagne – vor allem für Auffrischungen länger zurückliegender Grundimmunisierungen. Ab 1. Oktober ist grundsätzlich eine Auffrischimpfung – also eine dritte Spritze – nötig, um als »vollständig geimpft« zu gelten.