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Das "Kabinett" des Prinzen: AfD-Politikerin sollte "Justizministerin" werden

Das "Kabinett" des Prinzen AfD-Politikerin sollte "Justizministerin" werden

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(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Nach dem Umsturz wollte die Terrorgruppe Heinrich XIII. als "Regenten" einsetzen, im "Kabinett" sollte eine Berliner Richterin das Justizressort übernehmen. Die Ex-AfD-Abgeordnete ist schon früher mit kruden Reden im Parlament aufgefallen.

Vor allem sie soll in der Vergangenheit Druck gemacht haben, den Umsturz so bald wie möglich zu vollbringen: Die Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann, von 2017 bis 2021 Abgeordnete der AfD im Bundestag, sollte im "Kabinett" von Heinrich XIII. Prinz Reuß Justizministerin werden.

Der Prinz, den die Ermittler der "Reichsbürger"-Szene zuordnen, und der heute als einer von 25 Verdächtigen festgenommen wurde, soll Pläne gehabt haben, die staatliche Ordnung in Deutschland zu stürzen und durch eine eigene zu ersetzen. Für den Umsturz hätte die Terrorgruppe, der auch ehemalige Soldaten der Bundeswehr angehören sollen, Tote in Kauf genommen.

Malsack-Winkemann gehörte nach Erkenntnissen der Ermittlungen dem sogenannten "Rat" der Terrorgruppe an, dem Heinrich Reuß vorstand. Die Mitglieder des "Rates" hätten sich seit November 2021 regelmäßig im Verborgenen getroffen, um die angestrebte Machtübernahme in Deutschland und den Aufbau eigener Staatsstrukturen zu planen. Als Justizministerin hätte die AfD-Frau auch die Aufgabe gehabt, weitere Köpfe des Justizapparats von den Zielen der Terrorgruppe zu überzeugen.

Als Abgeordnete verachtete sie den Bundestag

Malsack-Winkemann ist Sportschützin und nach "Spiegel"-Angaben im Besitz mehrerer Schusswaffen. In der AfD gehört sie dem offiziell aufgelösten extrem rechten Flügel um den Thüringer Parteichef Björn Höcke an. In ihren Bundestagsreden äußerte sie krude Theorien, im Sommer 2018 etwa warnte sie im Bundestag vor Migranten mit antibiotikaresistenten Bakterien und ansteckenden Krankheiten und forderte, alle Migranten in Quarantäne zu stecken. Im selben Atemzug beklagte sie die exorbitanten Kosten einer solchen Regelung. Auf die Abgeordneten im Plenarsaal schaute Malsack-Winkemann mit unverhohlener Verachtung und stellte offen zur Schau, dass sie den Bundestag für illegitim hielt.

Nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament kehrte die 58-jährige Malsack-Winkemann an das Landgericht Berlin zurück. Die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck bezweifelte aufgrund der Parlamentsreden jedoch, dass die ehemalige AfD-Abgeordnete unvoreingenommen Recht sprechen könne und verfassungstreu sei. In der Konsequenz versuchte Kreck, die AfD-Frau per Antrag beim Richterdienstgericht vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen.

Vergeblich - das Gericht entschied, Malsack-Winkemann dürfe Richterin bleiben und begründete das mit der vom Grundgesetz garantierten Redefreiheit im Bundestag. Die dortigen Reden dürften zu keinen dienstlichen Verfolgungen oder anderen Sanktionen durch den Staat führen, so der zuständige Richter. Heute wurde Malsack-Winkemann festgenomnen. "Wir werden alle Instrumente ausschöpfen, um die Beschuldigte vollständig aus dem Richterdienst zu entfernen", sagte Justizsenatorin Kreck.