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Davidstern-Skandal - Kippen Ofarims Anwälte den Prozess?

Leipzig – Erst vergangene Woche hatte das Landgericht Leipzig die Anklage gegen Gil Ofarim (40) zugelassen. Nun könnte der Prozessauftakt auf der Kippe stehen. Seine Anwälte fechten die Eröffnung des Hauptverfahrens an! Muss der Musiker doch nicht vor Gericht?

Ab 24. Oktober soll sich Ofarim vor dem Landgericht Leipzig wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten. Jetzt veröffentlichten seine Star-Anwälte ein zweiseitiges Schreiben, in dem sie die „Nichtigkeit des Eröffnungsbeschlusses“ anprangern. Laut ihnen soll die zugelassene Klage gegen Ofarim unwirksam sein.

„Wie sich jetzt herausgestellt hat, durfte der Vorsitzende Richter zu dem Zeitpunkt, als er über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen unseren Mandanten entschieden hat, aus gesetzlichen Gründen nicht an der Entscheidung über die Zulassung der Anklage mitwirken“, so die Verteidiger. „Denn zu diesem Zeitpunkt war seitens der Verteidigung ein Befangenheitsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter anhängig, über das bis zum heutigen Tage noch nicht entschieden worden ist.“

Die Anwälte lehnen den Richter ab, weil er geäußert haben soll, er könne sich in einem hochklassigen Hotel Antisemitismus schwer vorstellen. „Eine solche Aussage wäre vergleichbar dem Fall, dass eine Frau behauptet, Opfer sexueller Belästigung in einem Hotel geworden zu sein und der zuständige Richter bereits im Vorfeld äußern würde, dass er sich dies aufgrund der Preisklasse des Hotels nicht vorstellen könne“, heißt es in dem Schreiben.

Und weiter: „Der Angeklagte wie auch seine Verteidigung mussten von der (rechtswidrigen) Eröffnung des Hauptverfahrens aus der Presse erfahren“, so die Rechtsanwälte Markus Hennig und Dr. Alexander Stevens. Zudem kritisieren sie, dass ihnen die Eröffnung des Hauptverfahrens per Post zugestellt wurde, zwei Tage nachdem das Landgericht diese Entscheidung öffentlich gemacht hatte.

Für die Verteidiger sei das ein klares Anzeichen dafür, dass der Vorsitzende Richter Gil Ofarim in der Öffentlichkeit bloßstellen wolle.

Bisher hat sich das Landgericht nicht zu dem erneuten Einwand gegen das Verfahren geäußert.

In einem Video auf Instagram erzählte Gil Ofarim über den angeblichen Vorfall. Doch war das alles nur geschwindelt? Die Staatsanwaltschaft sieht für seine Behauptungen keine Belege

Foto: Instagram / gilofarim

Gil Ofarim behauptete in einem viralen Video, dass er am Abend des 4. Oktober 2021 von einem Manager („Herr W.“) des Hotels „The Westin Leipzig“ abgewiesen worden sei, da er eine Davidstern-Kette getragen habe. Angeblich wurde er an der Rezeption dazu aufgefordert, die Kette mit seinem Davidstern abzunehmen. „Packen Sie Ihren Stern weg, dann dürfen Sie einchecken“ – soll der Mitarbeiter gesagt haben.

Doch auf Überwachungsvideos ist der Davidstern des jüdischen Musikers nicht zu sehen, weder in der Lobby, noch am Hoteleingang. Die Staatsanwaltschaft konnte seine Behauptungen nach Auswertung von Zeugenaussagen und eines digitalforensischen Gutachtens nach einer Rekonstruktion Anfang Dezember in der Lobby und vor dem Hotel nicht bestätigen.