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„Denken, dass nicht Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen in eine besondere Pflicht genommen werden müssen“

In der Debatte um zwei Klimaaktivisten, die wegen einer Fernreise mit dem Flugzeug nach Asien in der Kritik stehen, beklagt die Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ ihrerseits Doppelmoral. Man könne nachvollziehen, dass es negative Gefühle auslöse, wenn Protestierende der Letzten Generation in ein Flugzeug stiegen, teilte die Organisation am Donnerstag mit. Doch es sei auch Doppelmoral, etwa als „Klimakanzler“ den Ort Lützerath abzubaggern. Aus der Politik kamen teils scharfe Kritik und Spott in Richtung der Aktivisten.

Die beiden Aktivisten verteidigten ihre Reise in einem Gastbeitrag für die „taz“. Die Reise sei ein „langjähriger Traum“ gewesen. Davor hätten sich die beiden „sehr viele Gedanken“ gemacht und seien sich nicht sicher gewesen „ob wir es mit unserem Gewissen vereinbaren können, in ein Flugzeug zu steigen.“ Diese Entscheidung sei natürlich diskussionswürdig. „Da wir uns aber dazu entschlossen haben, uns diesen Traum zu erfüllen, war der nächste Gedanke: Wie kommen wir ohne Flugzeug nach Südostasien?“ Das sei aufgrund der Konflikte auf der Welt nicht möglich gewesen.

Der geplante Rückflug in die Türkei werde „der letzte unseres Lebens“. Jedes Gramm „CO2-Äquivalent ist eines zu viel und jede Tonne erst recht.“ Nicht „Klimaaktivist*innen“ müssten in eine besondere Pflicht genommen werden, schließen die beiden, sondern „jede*r nach menschs Möglichkeiten“. Sie seien weiterhin der „Überzeugung, dass reine Individualkritik nicht zu den großen Veränderungen beitragen“ werde, die wir so dringend benötigen.

CDU: „Wir gönnen allen ihren Urlaub“

Ausgelöst hatte die Debatte ein Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach die zwei Klima-Aktivisten in Stuttgart vor Gericht erscheinen hätten sollen. Der Mann soll im vergangenen Herbst gemeinsam mit weiteren Aktivisten in Stuttgart eine Bundesstraße blockiert und sich dort festgeklebt haben. Er hätte sich vor dem Amtsgericht wegen Nötigung verantworten müssen. Die Frau war als Zeugin geladen.

Statt zu erscheinen, seien sie nach Bali geflogen und hätten dadurch rund 7,9 Tonnen CO2 verursacht, rechnete die „Bild“-Zeitung vor. In den sozialen Medien war daraufhin eine Diskussion entbrannt. Auch einzelne Politiker hatten sich kritisch zu Wort gemeldet. So bezeichnete der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Aktion als „wirklich unglaublich“.

CSU-Generalsekretär Martin Huber hatte kritisiert die „Doppelmoral“ kritisierte. „Schuld sind immer die anderen: Fliegen ist für die Klima-Kleber so lange schlecht, bis sie selbst im Flugzeug nach Bali sitzen.“ Johannes Wagner, bayerischer Bundestagsabgeordnete bei den Grünen, verteidigte die „Letzte Generation“ gegen die Kritik der CSU. Als Antwort auf Huber schrieb er: „Die Letzte Generation fordert nicht die Umsetzung IHRER Ziele.“ Sie fordere die Einhaltung des Pariser Abkommens und, „dass wir - und damit ist gerade ‚die Politik‘ gemeint uns an UNSERE Abkommen und Gesetze halten“. Diese Forderungen seien „richtig und wichtig“.

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Die CDU teilte ein Foto mit Strandoptik in den Sozialen Medien mit der Aufschrift: „Wir gönnen allen ihren Urlaub.“ Dazu schrieb die Partei: „Auch Straßenkleber können beruhigt in den Urlaub fliegen - denn die Herausforderungen des Klimawandels lösen Ingenieure, nicht Ideologen!“ Der stellvertretende FDP-Fraktionschef Alexander Graf von Lambsdorff schrieb: „Wenn Klimakleber auf Bali urlauben, kann es mit der Apokalypse ja nicht so weit her sein.“

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Die beiden seien nicht nach Bali, sondern nach Thailand geflogen, um dort „viele Monate zu bleiben“, hieß es bei der „Letzten Generation“. Ihr Fernbleiben sei mit dem Gericht abgesprochen worden.

Die „Letzte Generation“ verteidigte die Fernreise der beiden: Individuelles Verhalten sei nicht unwichtig, im Gegenteil, hieß es in der Mitteilung der Klima-Aktivisten. Sich politisch gegen den Klimakollaps zu engagieren und dabei das eigene Leben umzustellen, gehe oft Hand in Hand. Allerdings sei solch eine Lebensumstellung keine Voraussetzung für den Protest.

Keine Konsequenzen wegen Fernbleiben im Gericht

Zugleich kritisierte die Gruppierung, die Aufregung um die Reise: „Gleichzeitig stehen wir jetzt wieder da. Es wurde ein Haar in der Suppe gefunden. Wie erwartbar.“ Das sei angesichts der Katastrophe, „die wir als Letzte Generation vor den Kipppunkten versuchen zu verhindern, immer wieder traurig“. Es sei es ihrer Meinung nach keine Voraussetzung, das eigene Leben umzustellen, um gegen den Klimakollaps zu protestieren. „Falls irgendein Zweifel bestand, ob Menschen, die Fleisch essen, Auto fahren oder Langstreckenflüge machen, mit uns gegen den Verfassungsbruch der Regierung auf die Straße gehen können, dann möchten wir den hiermit ausräumen: Ja!“

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Die Gruppe übte im Gegenzug scharfe Kritik an der Bundespolitik. So attestierte sie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Doppelmoral, dafür als „Klimakanzler“ Lützerath abzubaggern, die CSU dafür den Windkraftausbau zu blockieren und das FDP-geführte Verkehrsministerium dafür Autobahnausbau als Lösung zu verkaufen. Es gehe für sie darum, richtige Forderungen an die Bundesregierung zu stellen.

Rechtliche Konsequenzen drohen den beiden Aktivisten nicht, weil sie nicht im Gericht erschienen sind. Das Amtsgericht erklärte WELT auf Anfrage, dass eine Beteiligte als Zeugin geladen war, man auf ihre Vernehmung verzichtet habe und deshalb auch kein Ordnungsgeld drohe. Auch der Angeklagten bekomme keine zusätzliche Strafe. Da der Strafbefehl bereits festgesetzt war, muss er lediglich die im Befehl erwähnte Strafe zahlen – 50 Tagessätze zu je 20 Euro. Das Nichterscheinen hätte lediglich bewirkt, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen wurde und somit rechtskräftig ist.