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Streit um Nordheims „Blaues Haus“ eskaliert: Wird voraussichtlich vor Gericht gehen

Jeder Streit um Nordheims „Blaues Haus“ kann vor Gerichten entschieden werden. Beim Nordheimer Stadtrat hat sich ein Gremium für die Einhaltung des Gestaltungsgesetzes dafür eingesetzt, dass das Gelände in einigen Punkten nicht koloriert werden sollte. Allerdings hat der Hauseigentümer in diesem Fall bereits eine Klage vor Gericht angekündigt.

Für einige Mandatsträger aus Nordheim,steht die Frage nicht mehr im Vordergrund,und wer ist nun der Eigentümer seines Werkes, der eine nachträgliche Genehmigung beantragt? Es geht darum, wie Sie beteiligt sind. Kontroversen verhält. Auch im Fernsehen wurde über den Vorfall berichtet.

Was sagte der Bürgermeister von Nordheim zum Eigentümer?

„Von Kompromissen war keine Spur“, bedauert Bürgermeister Thomas Fischer. Der Bürgermeister hatte nach eigenen Angaben wiederholt um Dialog gebeten, schätze ich. Der Hausbesitzer musste nur das blaue Fachwerk überstreichen, bemerkt Fisher.

Der Eigentümer des Hauses wandte sich jedoch an den Landrat von Rhön-Grabfeld, Thomas Habermann, und bat um Schlichtung. Er schaltete auch einen Rechtsanwalt ein, der die Gültigkeit der Entscheidung in Frage stellte. Das Landratsamt prüfte daraufhin den Einspruch, erklärte ihn aber für unzulässig. Die Rechtsabteilung ist zu dem Schluss gekommen, dass der Community kein Fehlverhalten vorgeworfen wird.

Kritik an Blue House-Besitzern aus dem Nordheimer Stadtrat

Susanna Petzold und Peter Sackful missfielen vor allem das Verhalten der Hausbesitzer, sie wussten wirklich nichts, aber das war im Grunde egal Ende Zwei gewählte Amtsträger beschwerten sich darüber, dass die Androhung von Rechtsbehelfen vor Ort ein inakzeptables Verhalten sei. Zudem können Folgegenehmigungen zu einer Flut von Folgeanträgen führen.

Nur Volker Schulte-Overberg appellierte an seine Kollegen am Ratstisch, nicht zu signalisieren, und bestand darauf, dass der Hauseigentümer den vorgeworfenen Mangel kostenaufwändig beseitigt. Letztlich lehnte der Verwaltungsrat den Verzicht auf die Statutenbestimmung mit einer einzigen Stimme ab.

Northeims Streit um drei Quoten

Eine Abstimmung über einen jahrzehntelang schwelenden Streit endete laut Gemeindevorstehern mit dem gleichen Votum: Es gibt drei Zuteilungsgebiete. Diese Plantagen wurden im Laufe der Jahre von ihren Besitzern strukturell verändert.  „Schluss mit illegalem Bauen“, lacht Fischer und übersetzt, ist aber eigentlich genehmigungspflichtig.

Bezirksämter beschwerten sich nun über diese Zustände. Um Ressourcen zu schonen, sollten Flächen durch Bebauungsplanung auf eine rechtlich vertretbare Basis gestellt werden, sagte Fischer. „Wir haben versucht, alles unterzubringen, aber manches hat nicht geklappt.“

Unter anderem Vorschriften zu Gebäudegrößen, Zaunhöhen, Heizungsanlagen und Verbote von Generatoren. Ein Bebauungsplan wurde nun ausgearbeitet und befindet sich im Genehmigungsverfahren.