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Deutschland-Streik - Darf ich am Montag zu Hause bleiben?

Ausgerechnet am Montag wird gestreikt – am Tag zuvor verlieren wir eine Stunde durch die Zeitumstellung verlieren. Dann müssen viele noch früher aufstehen, weil ihr Arbeitsweg kompliziert wird. Für das Recht von Arbeitnehmern ist das aber ohne Belang. Die Bielefelder Anwältin Nicole Mutschke klärt auf.

Als Arbeitnehmer muss ich grundsätzlich dafür sorgen, dass ich pünktlich zur Arbeit komme. Dies gilt auch an Streiktagen.

Nein, in Deutschland gibt es keinen Anspruch auf Homeoffice. Als Arbeitnehmer muss ich nach allen zumutbaren Alternativen suchen, die mir einen Weg zur Arbeit ermöglichen. Das „Wegerisiko“ trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer.

Wer kleine Kinder hat, sollte versuchen, eine andere Betreuung sicherzustellen. Nur wenn dies nicht gelingt, dürfen Eltern zu Hause bleiben. Tatsächlich regelt in diesem Fall das Gesetz sogar eine Fortzahlung des Entgelts bei Streik.

„Da haben Sie vollkommen recht!“, sagt der Schweizer Chronobiologe Dr. Oliver Stefani. Dagegen helfe nur eine Lichtdiät. „Drei Stunden vor der Bettgehzeit das Licht scheuen wie Katzen das Wasser“, rät der Schweizer. Morgens bis Mittag dann so viel Tageslicht wie möglich.

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Foto: BILD

Dieser Artikel stammt aus BILD am SONNTAG. Das ePaper der gesamten Ausgabe gibt es hier.