Germany
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Wichtigste Frage: Das sollten Sie über die Hausratversicherung wissen

Sicherheit: Wer eine Hausratversicherung hat, ist gut vor Raub und Feuerschäden geschützt. Allerdings nur, wenn man sich an gewisse Spielregeln hält.

Stellen Sie sich vor, ein Hausbrand würde all Ihre Möbel, Ihr Inventar und Ihre Kleidung zerstören. Wenn man alles günstig tauschen kann. Vor solchen und weiteren Gefahren schützt Sie eine Hausratversicherung – schon ab knapp über 50 € im Jahr.

Tritt der Schadenfall tatsächlich ein, muss der Versicherte den ihm gehörenden Gegenstand nachweisen können. Aber wie. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Hausratversicherung.

Welche Risiken deckt mich die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die durch Raub, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Leitungswasser verursacht wurden. Wer sein Hab und Gut vor Naturgewalten wie Überschwemmungen, Regen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutschen, Erdbeben und Stauwasser schützen will, braucht neben der Hausratversicherung einen weiteren Baustein der Elementarschadenversicherung.

Welcher Artikel ist versichert?

„Alles, was man beim Umzug mitnehmen kann“ erscheint in der Zeitschrift „Finanztest“ (Juli 2022). Also Inventar, das nicht fest in der Wohnung installiert ist: Möbel, Teppiche, Geräte, Textilien, Küchenutensilien, Bücher. Viele Tarife, zum Beispiel in Fluren abgestellte Kinderwagen, sind auch vor Diebstahl geschützt. Oder Fahrrad, wenn es sich auf dem verschlossenen Teil des Gebäudes befand. Gartenmöbel hingegen sind nicht in allen Tarifen vollkasko versichert.

Der Versichertenverband (BDV) empfiehlt, eine Hausratversicherung zu wählen, die einen Barbestand von mindestens 2.000 € umfasst. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Außenversicherung mitreisen, ist auch Ihr Haushalt mitversichert. Zum Beispiel, wenn elektronische Geräte oder Kleidung aus einem Hotelzimmer gestohlen werden. Wer sein Fahrrad gegen Diebstahl außer Haus versichern möchte, muss in der Regel einen weiteren Fahrradschutz abnehmen.

Mieten Sie zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bei sich zu Hause gemietete Waren, sind diese laut BDV ebenfalls versichert. Wertschäden durch Besucher hingegen müssen durch die eigene Hausratversicherung abgedeckt werden.

Wie kann ich nachweisen, dass mir ein Artikel gehört?

Um im Schadensfall Geld von der Versicherungsgesellschaft zu erhalten, muss der Versicherte nachweisen können, dass der zerstörte oder verlorene Gegenstand tatsächlich in seinem Besitz war. Laut Verbraucherzentrale NRW können Quittungen, Kontoauszüge, Quittungen, Garantiekarten, Reparaturkosten oder Produktfotos helfen. Aber auch Videoausschnitte aus der Wohnung (z. B. Partys und Feiern) können helfen, den Überblick über Ihre Habseligkeiten zu behalten.

BDV empfiehlt Ihnen, ein Dokument, das später als Eigentumsnachweis dient, bei Vertragsunterzeichnung zu bearbeiten und an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufzubewahren. Das können Verwandte, Freunde oder sogar digital in der Cloud sein. Da im Laufe der Zeit Neuanschaffungen hinzukommen, sollte die Dokumentation entsprechend ergänzt werden.

Bei Bargeld ist die Beweisführung schwieriger. Eine gute Idee ist laut BDV ein Bild eines Tresors oder Tresors, in dem Bargeld idealerweise deponiert werden sollte. Als Ergänzung dient der Kontoauszug, der die Bargeldabhebung bescheinigt.

Wie kann ich beweisen, dass der Schaden eingetreten ist?

Im Schadensfall ist sofortiges Handeln erforderlich. Betroffene sind verpflichtet, weitere Schäden am Hausrat zu vermeiden. Beispielsweise sollte bei Hochwasser der Haupthahn geschlossen werden. Darüber hinaus sind Versicherungen unverzüglich zu benachrichtigen.

Opfer sollten in Fotos oder besser Videos festgehalten werden. Bevor ein Versicherer einer Aufräumarbeit zustimmt, müssen Sie alles vermeiden, was einem Versicherer die Schadensfeststellung erschweren könnte.

Als nächstes müssen Sie eine Schadensliste erstellen, die alle zerstörten oder beschädigten Gegenstände enthält und die Verbraucherzentrale NRW informieren. „Fügen Sie idealerweise eine Kaufquittung hinzu den entstandenen Schaden kompensieren?

Im Versicherungsfall bietet der Versicherer laut Verbraucherschutzgruppe Nordrhein-Westfalen einen Wiederbeschaffungspreis bzw. Neuwert für das Produkt „Neuzustand“ an zurückerstatten.

Wie schnell können Sie erwarten, dass Ihre Versicherung Ihren Anspruch begleicht?

Laut Verbraucherschützern ist es nicht ungewöhnlich, dass Menschen lange auf die Klärung ihrer Ansprüche warten. Die betroffene Person kann jedoch bei Vorliegen aller Unterlagen innerhalb eines Monats nach Schadensmeldung von der Versicherung eine Vorauszahlung verlangen. Darauf haben sie einen Rechtsanspruch.

Gibt es Bedingungen, die für einen vollständigen Versicherungsschutz erfüllt sein müssen, wenn Sie längere Zeit von zu Hause weg waren?

„Langfristige Abwesenheit ist ein sogenanntes erhöhtes Risiko und sollte der Versicherung gemeldet werden“, so der BDV. Die Versicherungsbedingungen geben an, welche Abwesenheitsdauer als angemessen angesehen wird.

Es besteht keine Pflicht, bei längerer Abwesenheit des Versicherten den Haupthahn zu schließen, es sei denn, es liegen Anzeichen für einen drohenden Schaden vor. Das macht laut BDV noch Sinn. Es ist dasselbe wie das Trennen aller nicht verwendeten elektrischen Geräte vom Stromnetz, um Schäden durch Überspannung im Falle eines Blitzeinschlags zu vermeiden.

In diesem Fall kann die Versicherungsgesellschaft Zahlungen für Schäden am Hausrat verweigern oder kürzen.

Der BDV schließt einen Vertrag, der auf das Recht des Versicherers zur Kürzung der Versicherungsleistung vollständig verzichtet, nur dann ab, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat, Verbrauchern rate ich davon ab. Der Versicherer kann jedoch den Vertrag ablehnen, mindern oder kündigen. Beispielsweise kommt der Versicherungsnehmer seinen sogenannten Verpflichtungen nicht nach oder ist mit der Beitragszahlung im Verzug.

Die Pflicht vor Eintritt eines Versicherungsfalles besteht beispielsweise darin, in der kälteren Jahreszeit die Wohnung zu wärmen oder eine längere Abwesenheit zu melden. Nachversicherungspflichten sind z. B. die Unterstützung des Versicherers bei der Abwicklung durch unverzügliche Schadensanzeige und z. B. Auskunft über den Schadensverlauf. Aber: Nicht jede Pflichtverletzung gibt Versicherern laut BDV das Recht, ihre Gewinne komplett zu kürzen.