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Letztlich verständlich – so funktioniert die Cum-Ex-Masche

Schlüsselwort "Cum-Ex". Es klingt wie eine Zauberformel, ist aber irgendwie ein Taschenspielertrick. Thema: Sehr kompliziert. Begriffe: sperrig und langweilig.

Es ist ein sehr spannendes Thema, das mit einer Razzia bei SPD-Politiker Johannes Kahrs (58, SPD) und Ministerpräsident Olaf Scholz (64, SPD) wieder Fahrt aufnimmt. ) konnte aufholen.

BILD erklärte: So funktionierte der Trick, der Deutschland Milliardenverluste bescherte.

Der Betrug wurde wie folgt ausgeführt. Betrüger haben durch den Schmuggel von Aktien mehrfach Steuern vom Staat eingezogen, obwohl die Steuern nur einmal gezahlt wurden. Vergleichbar mit einer Geschäftsreise im Taxi. Zwei Personen teilen sich ein Auto und bezahlen eine Rechnung. Aber am Ende geben beide ihre Quittungen ab und bekommen ihr Geld von ihrem Arbeitgeber zurück.

Betrug, der Arbeitgeber betrifft. Aber in diesem Fall war der Staat das Opfer.

Ausgangspunkt: Drei Investoren arbeiten am Tag vor der Gewinnausschüttung (Dividenden) des DAX-Unternehmens zusammen. Anteilseigner A, Vermittler C, Käufer B.

  • Investor A besitzt DAX-Aktien im Wert von 1 Mio. € (sog. Cum-Aktien und Dividendenberechtigung).
  • Investor B besitzt noch keine Anteile.
  • Investor C tut dasselbe.

Hier beginnt der Trick: Investor B kauft Dachs-Aktien am Tag vor der Dividendenausschüttung. Millionen Euro Unternehmen. Aber nicht von der Börse, sondern von Investor C - B überweist sofort Gelder an C. Eine Einschränkung: C besitzt die Anteile noch nicht (ein sogenannter „Leerverkauf“). Dennoch stuft der Kauf B als Eigentümer der Aktie ein.

Dann kommt der große Tag: Dividenden werden gezahlt. Da A Eigentümer der Aktien ist, erhält er für das Aktienpaket eine Dividende von 100.000 €, davon gehen 25.000 € (25 %) als Kapitalertragsteuer an den Staat, und A erhält eine Steuerbescheinigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann A die Kapitalertragssteuer von 25.000 an den Staat zurückzahlen.

Nach Zahlung der Dividende verkauft Unternehmen A seine Anteile an Unternehmen C. Derzeit sind die Wertpapiere aufgrund von Dividendenabzügen (sog. „Ex“-Geschäfte, da keine Dividendenberechtigung besteht) nur noch 900   000 € wert. C muss schließlich die Anteile an B übertragen. Wir erinnern uns, dass B C eine Million Euro geschickt hat. C zahlte A jedoch nur 900   000 € für das Aktienpaket, sodass ihm 100   000 € blieben.

Daher zahlt C B 75   000 € zurück. B erhält die Differenz von 25   000 € durch Kapitalertragsteuer vom Staat. Ergebnis: B hat keinen Verlust, C hat 25 000 EUR mehr auf dem Konto und A kassiert die Dividende.

Aber auch B will die Aktie nicht halten. Er verkauft es direkt an den Erstbesitzer A weiter (für 900 000 Euro). Er gab seine Anteile zum Verkaufspreis zurück - und davor strich er seine Dividende ein und bekam seine Kapitalertragssteuer zurück.

Eine Runde im Cum-Ex-Karussell endete. Alles ist (fast) wie früher.

NUR

: Der Staat musste die Kapitalertragssteuer zweimal für ein Aktienpaket erstatten, wurde aber nur einmal gezahlt. A, B und C können nun die doppelte Kapitalertragsteuer untereinander aufteilen.

Very Evil: Dieses System kann am Zahltag unzählige Male ausgeführt werden. Es können auch mehrere Makler und Käufer beteiligt sein.

Der Trick ist: Ein Aktienpaket hat zwei Eigentümer. Eine Reihe undurchsichtiger Deals wird es dem Staat unmöglich machen, nachzuvollziehen, wem die Zeitung gehört.

Das Finanzamt hat also nie bezahlte Steuern erstattet...

Cum-Ex-Deals: Illegale Dividenden-Schieberei