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Energie-Krise: Zahl der Strom- und Gassperren schon vorher gestiegen

Gasschilder in Berlin: Für manche Haushalte ist Strom zu teuer

Gasschilder in Berlin: Für manche Haushalte ist Strom zu teuer

Foto: Steinach / IMAGO

Schon vor dem drastischen Anstieg der Energiepreise infolge des Ukrainekriegs hat die Zahl der Strom- und Gassperren wegen unbezahlter Rechnungen wieder zugenommen. Im vergangenen Jahr erhöhte sich die Zahl der Stromsperrungen in Deutschland um gut zwei Prozent auf rund 235.000, wie aus Zahlen für den neuen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt hervorgeht, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen.

Die Zahl der Gassperrungen erhöhte sich sogar um rund 12 Prozent auf rund 27.000. Damit waren etwa 0,4 Prozent aller Stromkunden und rund 0,2 Prozent aller Gaskunden in Deutschland von Lieferstopps betroffen.

Für 2022 liegen nach Angaben der Behörden noch keine Daten vor. Der Anstieg der Energiekosten im Jahr 2022 könne allerdings dazu führen, dass mehr Kunden mit ihren Strom- und Gasrechnungen in Zahlungsverzug geraten. Dies könne letztlich zu einem Anstieg der Sperrungen führen, hieß es.

Der Anstieg im vergangenen Jahr ist demnach teilweise auf nachgeholte Sperrungen aus dem Jahr 2020 zurückzuführen. Durch Corona in finanzielle Nöte geratene Bürger hatten im ersten Pandemiejahr zeitweise ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht. Ihnen mussten Zahlungen für Strom und andere Leistungen der Daseinsvorsorge gestundet werden.

Ein Großteil der Lieferanten verzichtete zudem freiwillig auf Sperrungen ihrer Kunden. Auch im Jahr 2021 hat rund die Hälfte der von der Bundesnetzagentur befragten Strom- und Gaslieferanten auf eine Sperrung freiwillig verzichtet.

2021 erhielten vier Millionen Stromkunden eine Sperrandrohung

Für die Sperrung von Strom und Gas gelten strenge Vorgaben. In der Grundversorgung darf eine Sperrung erst bei einem Zahlungsverzug von zwei Monatsabschlägen und mindestens 100 Euro durchgeführt werden. Wenn kein Monatsabschlag vereinbart ist, muss der Zahlungsverzug mindestens ein Sechstel des voraussichtlichen Jahresbetrags ausmachen. Dies gilt nunmehr auch im Gasbereich, in dem es bisher keine Untergrenze gab.

Zahlt ein Kunde eine fällige Forderung seines Lieferanten nicht, erhält er zunächst eine kostenpflichtige Mahnung. Eine Unterbrechung der Energieversorgung wird frühestens vier Wochen nach der Sperrandrohung durchgeführt. Das konkrete Datum der Sperrung muss dem Kunden acht Werktage im Voraus angekündigt werden.

Eine Sperrung ist nicht zulässig, wenn sie unverhältnismäßig ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dadurch eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der dadurch Betroffenen besteht. Im vergangenen Jahr erhielten rund vier Millionen Stromkunden und etwa eine Million Gaskunden eine Sperrandrohung.