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Er ist in 37 Punkten angeklagt - So könnte Trump aus dem Knast regieren

Es sind heftige Vorwürfe! Donald Trump (76) soll Geheimdokumente in Badezimmer und der Dusche gehortet haben.

Der Ex-Präsident wird von der US-Justiz in 37 Punkten angeklagt. In der Anklageschrift wird Trump unter anderem vorgeworfen, geheime Dokumente im Badezimmer und in der Dusche seines Anwesens „Mar-a-Lago“ in Florida aufbewahrt haben.

Auf dem Klo in Trumps Privatresidenz „Mar-a-Largo“ wurden zahlreiche Geheimakten gefunden

Foto: /AP

Die Staatsanwälte wiesen darauf hin, dass „Zehntausende von Mitgliedern und Gästen“ das Trump-Anwesen zwischen dem Ende von Trumps Präsidentschaft im Januar 2021 und der Durchsuchung im August 2022 besuchten.

BRISANT: Unter den Dokumenten sollen sich auch Informationen zu Atomwaffen fremder Staaten befunden haben.

Ex-US-Präsident Donald Trump (76) ist in der Affäre um Geheimdokumente angeklagt worden, wie er selbst auf seiner Plattform „Truth Social“ bekannt gab.

Nächster US-Präsident will er trotzdem werden!

Auch im Ballsaal wurden Akten gefunden

Foto: US DISTRICT COURT SOUTHERN DISTRICT OF FLORIDA HANDOUT/EPA-EFE/Shutterstock

► Regieren aus dem Knast statt dem Oval Office, im orangen Overall statt im Anzug? Möglich wäre das, sagen US-Rechtsexperten. Das berichtet „ Business Insider“ (gehört wie BILD zu Axel Springer).

Die US-Verfassung schreibt lediglich vor, dass Präsidentschaftskandidaten gebürtige US-Bürger mit gültiger Staatsbürgerschaft und mindestens 35 Jahre alt sein müssen. Außerdem müssen sie mindestens seit 14 Jahren in den USA gelebt haben.

► „Wenn er zum Zeitpunkt der nächsten Präsidentschaftswahlen im Gefängnis sitzt, würde ihn die Tatsache, dass er im Gefängnis sitzt, nicht daran hindern zu kandidieren“, sagt Michael Gerhardt, Professor für Verfassungsrecht an der University of North Carolina, dem „Business Insider“.

Sollte Donald Trump nach einem Wahlkampf ohne Massenpublikum letztendlich zum Präsidenten gewählt werden, könnte es jedoch etwas komplizierter werden.

Im Gefängnis unterliegt auch der Präsident „denselben Regeln wie andere Gefangene, was ihre Kommunikation und die Möglichkeit, bei Veranstaltungen aufzutreten, einschränken könnte“, so Barbara McQuade, Rechtsprofessorin an der Universität von Michigan und ehemalige US-Anwältin.

Aber: Da die Verfassung nicht vorschreibt, dass ein Präsident an einem bestimmten Ort sein muss, könnte Trump Begnadigungen aussprechen, ein Veto gegen Gesetzesentwürfe einlegen, Durchführungsverordnungen erlassen, Gesetze unterzeichnen und politische Ernennungen vornehmen – alles aus einer Gefängniszelle!

Ein Bild, das sich am Dienstag wiederholen könnte: Ex-US-Präsident Donald Trump vor seiner Anhörung im Manhattan Criminal Court in New York am 4. April

Foto: ED JONES/AFP

Eine verfassungsmäßige Anforderung an einen Präsidenten ist die regelmäßige Ansprache zur Lage der Nation vor dem Kongress.

Diese muss jedoch nicht persönlich gehalten werden. Kann also auch aus dem Gefängnis übertragen werden.

Auch in Abstellkammern und Schlafzimmern wurden Akten gefunden

Foto: US DISTRICT COURT SOUTHERN DISTRICT OF FLORIDA HANDOUT/EPA-EFE/Shutterstock

Eine logistische Frage ist: Was würde mit dem „Nuklear-Football“ passieren, dem Aktenkoffer, der jederzeit in der Nähe des Präsidenten bleiben muss und die Codes für einen möglichen Nuklear-Angriff enthält, so Laurence Tribe, Professor für Verfassungsrecht an der Harvard-Universität?

Wenn Trump in einem Bundesgefängnis landen würde, hätte er mehr Einfluss auf sein Schicksal als in einem Gefängnis eines Bundesstaates.

Er könnte versuchen, eine präsidiale Selbstbegnadigung auszusprechen, dies wurde jedoch noch nie erprobt und es ist rechtlich unklar, ob es vor Gericht Bestand haben würde.

Sollte Trump jedoch wegen eines staatlichen Verbrechens verurteilt werden, würden die Exekutivbefugnisse auf Bundesebene ihm nicht viel nützen, denn: Das Begnadigungsrecht variiert von Staat zu Staat und Trumps Freiheit könnte in den Händen eines Gouverneurs oder eines staatlichen Bewährungsausschusses liegen.

Wichtige Frage außerdem: Wäre ein Präsident, der im Gefängnis sitzt, „unfähig, die Befugnisse und Pflichten seines Amtes auszuüben“?

Dies würde den 25. Verfassungszusatz – der die Amtsunfähigkeit und die Nachfolge des Präsidenten regelt – ins Spiel bringen.

„Ich denke, man könnte sehr glaubhaft argumentieren, dass er nach dem eindeutigen Wortlaut dieses Zusatzes unfähig ist“, so Gerhardt zum „Business Insider“.

(jap)