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EU stellt Verfahren ein: Deutschland entgeht Millionenstrafe für Nitrat

Ein Traktor zieht Pflug und Egge über ein abgeerntetes Feld.

Erst am Mittwoch brachte die Bundesregierung neue Düngeregeln auf den Weg.

(Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dp)

Für das Pflanzenwachstum ist Nitrat wichtig. Doch ein Übermaß von Dünger schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen. Der deutsche Umgang mit der Problematik stieß in der Vergangenheit in Brüssel auf wenig Verständnis. Doch jetzt konnte Berlin die EU mit neuen Regeln überzeugen.

Deutschland entgeht im Streit um nitratbelastetes Wasser einer Millionenstrafe der EU. Wie eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigte, stellte die Behörde ein entsprechendes Verfahren gegen die Bundesrepublik ein. Am Mittwoch waren in Berlin neue Düngeregeln auf den Weg gebracht worden. Im Fall einer Verurteilung hätte Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium eine Strafe in Höhe von mindestens elf Millionen Euro und ein Zwangsgeld von bis zu rund 800.000 Euro täglich gedroht.

Das Zwangsgeld hätte demnach rückwirkend ab einem ersten Urteil im Jahr 2018 verhängt werden können. Der Streit über die Belastung durch Dünger läuft seit Jahren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Deutschland bereits im Juni 2018 wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Regierung über Jahre zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hatte. Nitrate stammen meist aus Düngern der Landwirtschaft. Ein Übermaß schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen.

Nitrat ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann. Bei der Trinkwasseraufbereitung muss Nitrat teils umständlich aus dem Grundwasser herausgefiltert werden, um die Grenzwerte einzuhalten.

Bereits 2020 waren nach zähen Verhandlungen strengere Düngeregeln in Kraft getreten. Die EU-Kommission kritisierte diese aber Mitte 2021. Auch die 2020 in Kraft getretene Düngeverordnung komme möglicherweise dem EuGH-Urteil nicht nach, schrieb EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius an die damalige Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Ex-Bundesagrarministerin Julia Klöckner. Der EU-Kommissar bemängelte unter anderem, dass Gebiete mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser und schädlicher Nährstoff-Anreicherung in Deutschland nicht korrekt ausgewiesen gewesen seien.

"Wer Wasser gefährdet, wird in die Pflicht genommen"

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezeichnete die Einstellung des Verfahrens als Etappenziel. VKU-Vizepräsident Karsten Specht betonte: "Nur mit einer signifikanten Reduktion der Nitrateinträge kann es gelingen, unsere Trinkwasserressourcen auch langfristig zu schützen." Bund und Länder müssten alle versprochenen Maßnahmen rasch und umfassend umsetzen. Der VKU vertritt mehr als 1500 kommunalwirtschaftliche Unternehmen unter anderem aus dem Bereich der Wasserversorgung.

Das am Mittwoch vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetz soll unter anderem die Grundlage dafür schaffen, dass Düngedaten von Betrieben überprüft und bewertet werden können. Mit diesem Monitoring soll ermittelt werden, wie wirksam die Düngeregeln sind. Die Datenbasis soll es dann bei künftigen Änderungen der Düngeregeln möglich machen, gezieltere Maßnahmen zu erarbeiten - zum Beispiel um Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten. "Wer Wasser gefährdet, wird in die Pflicht genommen. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden", erläuterte Agrarminister Cem Özdemir. Der Entwurf kommt nun in den Bundestag. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Das Gesetz soll in diesem Jahr in Kraft treten.