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Ex-Präsident Trump spottet über Vergewaltigungsvorwürfe: "Nie passiert"

Seit Jahren läuft der Rechtsstreit zwischen E. Jean Carroll und Donald Trump: Es geht um Vergewaltigungsvorwürfe. Nun wurden Dokumente öffentlich.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat vor Gericht unter Eid abgestritten, die ehemalige Kolumnistin E. Jean Carroll sexuell belästigt zu haben. Trump sagte demnach, er habe nie eine Frau unter Druck gesetzt, mit ihm Sex zu haben. "Es ist eine falsche Anschuldigung. Es ist nie passiert und wird nie passieren", sagte Trump über Carrolls Behauptung, der Republikaner habe sie Mitte der 90er-Jahre in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt. Weiter bezeichnete er Carroll als "Spinnerin".

Der Ex-Präsident hatte zuvor einen Antrag gestellt, dass seine Aussage nicht veröffentlicht wird. Richter Lewis Kaplan lehnte dies jedoch am Freitag ab, berichtete der Nachrichtensender CNN. Auszüge aus der rund fünfeinhalbstündigen Befragung sind nun öffentlich zugänglich.

Mehrere Klagen gegen Trump

Carroll, eine langjährige Kolumnistin des Magazins "Elle", hatte Trump erstmals im Jahr 2019 wegen Verleumdung verklagt, nachdem er ihre Vergewaltigungsvorwürfe zurückgewiesen hatte. Die Autorin sagte damals aus, Trump habe sie in einer Umkleidekabine im Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman im New Yorker Stadtteil Manhattan sexuell missbraucht.

Im November vergangenen Jahres reichte sie eine weitere Klage gegen den ehemaligen Präsidenten ein. Diese stützte sich auf ein neues Gesetz, den Adult Survivor Act. Die Verordnung war im Mai 2022 in Kraft getreten und schafft ein einjähriges Zeitfenster für die Wiederaufnahme verjährter Zivilklagen wegen Sexualverbrechen, die an Personen begangen wurden, die 18 Jahre alt oder älter waren.

Im Oktober 2022 wies Trump die Vergewaltigungsvorwürfe erneut von sich. Auf seiner Plattform Truth Social veröffentlichte er ein Statement gegen Carroll. Eine weitere Klage wegen Verleumdung folgte.

"Ein großer, fetter Schwindel"

Trump bestätigte in der jüngst veröffentlichten Zeugenaussage, dass er den Beitrag selbst geschrieben und veröffentlicht hatte. In dem Posting hieß es unter anderem, Carrolls Behauptungen seien "ein großer, fetter Schwindel". Zudem betonte der Republikaner in seiner Aussage, dass er Carroll nicht kenne und dass sie nicht sein Typ sei. Es sei zwar nicht "politisch korrekt" zu sagen, sie sei nicht sein Typ, so Trump, aber er müsse sich verteidigen.

Er habe sich durch die "Lüge dieser Frau" beleidigt gefühlt, begründete der Ex-Präsident seine Äußerungen. Auf die Frage, ob er jemals eine Frau ohne ihr Einverständnis geküsst habe, sagte Trump aus: "Nun, ich weiß nicht ... mir fallen keine Beschwerden ein. Aber nein. Ich glaube nicht." Er bestritt auch, jemals die Brüste oder das Gesäß einer Frau ohne Einwilligung berührt oder eine Frau zu Geschlechtsverkehr gedrängt zu haben, heißt es in den Gerichtsunterlagen. "Aber es mag Leute wie Ihre Mandantin geben, die bereit sind, zu lügen", sagte Trump zu Carrolls Anwältin Roberta Kaplan.

Carrolls Anwältin: "Wir sind erfreut, aber nicht überrascht"

Zuvor war Trump mit seinem Antrag gescheitert, Carrolls Klage abzuweisen. "Die Argumente von Herrn Trump in Bezug auf beide Ansprüche von Frau Carroll sind unbegründet", erklärte Richter Lewis Kaplan seine Entscheidung am Freitag. Trump hatte behauptet, dass das New Yorker Gesetz, der Adult Survivors Act, gegen die in der Verfassung des Bundesstaates verankerten Rechte verstoße. Vor Gericht kündigte er eine Klage gegen Carroll an – er freue sich darauf.

Richter Kaplan schrieb, dass Trumps Argumentation zu kurz greife und fügte hinzu, dass Carroll die Voraussetzungen für diese Klage "ausreichend dargelegt" habe, berichtete CNN. "Wir sind zwar enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts, werden aber unverzüglich Berufung einlegen und uns weiterhin für die verfassungsmäßig geschützten Rechte unseres Mandanten einsetzen", sagte Trumps Anwältin Alina Habba demnach in einer Erklärung.

"Wir sind erfreut, aber nicht überrascht, dass Richter Kaplan Donald Trumps Antrag auf Klageabweisung abgelehnt und die Verfassungsmäßigkeit des New Yorker Adult Survivors Act bestätigt hat", sagte Carrolls Anwältin Roberta Kaplan.