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FDP-Beschwerde gescheitert: Steinmeier kann ESM-Reform-Gesetz signieren

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Mit dem ESM sollen Euro-Länder abgesichert werden, sollten sie in Schieflage geraten.

(Foto: dpa)

Noch zu Zeiten der Großen Koalition stimmt der Bundestag der Reform des Euro-Rettungsfonds ESM zu. Mehrere FDP-Abgeordnete finden, die Änderungen hätten verfassungsändernden Charakter. Daher sollte auch eine Zweidrittel-Mehrheit nötig sein. Ihre Beschwerde in Karlsruhe hat jedoch keinen Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von sieben FDP-Bundestagsabgeordneten gegen ein Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungsfonds ESM als unzulässig verworfen. Die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, warum ihre Rechte verletzt sein sollten, erläuterte das Gericht. Auch hätten sie nicht erklärt, warum mit den Änderungen Hoheitsrechte auf den ESM oder die Europäische Union übertragen würden.

Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Auf Bitten des höchsten deutschen Gerichts hatte er die Prüfung im Sommer 2021 ausgesetzt. Der Rettungsfonds ESM soll die Euroländer absichern. Mit der Reform will sich der Währungsraum besser gegen künftige Finanzkrisen wappnen. Dazu gehört ein gemeinsames Sicherheitsnetz für die Abwicklung von Pleitebanken.

Aus Sicht der FDP-Abgeordneten hätte das Zustimmungsgesetz im Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden müssen. Sie hatten erklärt, den ESM nicht grundsätzlich infrage zu stellen, sondern ihre Rechte verletzt zu sehen.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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