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Frist für Steuererklärung endet: FDP fordert Kulanz für Grundsteuer-Nachzügler

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Bis Sonntagabend waren nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nur 68,9 Prozent der erwarteten Erklärungen abgegeben worden.

(Foto: picture alliance / Panama Pictures)

Millionen Immobilienbesitzer in Deutschland müssen noch ihre Grundsteuererklärungen abgeben. Dafür haben sie noch bis Mitternacht am heutigen Dienstag Zeit. Die FDP fordert für alle Nachzügler Kulanz - die Deutsche Steuergewerkschaft lehnt eine Fristverlängerung ab.

Zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung fordert die FDP Großzügigkeit gegenüber eventuellen Nachzüglern. "Angesichts der bei weitem noch nicht vollständigen Unterlagen appellieren wir an die Bundesländer, auch nachträgliche Einsendungen zu ermöglichen und kulant mit Fristverletzungen umzugehen", sagte der finanzpolitische Fraktionssprecher Markus Herbrand dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Frist zum Abgeben der Unterlagen endet mit Ablauf des Dienstags.

"Das Gelingen der verfassungsrechtlich gebotenen Grundsteuerreform hängt entscheidend vom Beitrag der Bürgerinnen und Bürger ab, so dass Kooperation und nicht Strafandrohung das Gebot der Stunde sein sollte", sagte Herbrand. Das Ausfüllen der Erklärungen sei sehr komplex. Der FDP-Politiker appellierte zudem an Bundesländer und Kommunen, die sogenannte Aufkommensneutralität zu wahren. Sie sollten die Reform nicht dafür nutzen, um "pauschale Erhöhungen" bei den kommunalen Hebesätzen durchzusetzen.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) bekräftigte derweil ihre ablehnende Haltung zu einer erneuten Fristverlängerung. "Ich halte nichts davon, die Frist jetzt nochmal generell zu verlängern", sagte ihr Chef Florian Köbler dem RND. In vier Monaten werde das Ausfüllen auch nicht leichter.

Das Verbraucherportal "Finanztip" empfahl, vorab am Telefon zu klären, ob überhaupt eine Chance auf eine Fristverlängerung besteht. Wer auf ein Erinnerungsschreiben nicht reagiert, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festlege, wie etwa ein Sprecher von Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue sagte. Unter bestimmten Umständen droht laut "Finanztip" auch ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro. Das Zwangsgeld bedeute, die Abgabe solle erzwungen werden. Werde die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben, werde das Finanzamt eine Schätzung des Grundsteuerwerts vornehmen, die "sehr sicher" nicht zugunsten des Immobilienbesitzers ausfallen werde.

Zwei Drittel geben rechzeitig ab

Kurz vor Ablauf der Frist fehlten noch fast ein Drittel der Grundsteuererklärungen: Bis Sonntagabend waren nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nur 68,9 Prozent der erwarteten Erklärungen abgegeben worden.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.