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„Gebärende Person“ - Tagesschau streicht das Wort „Mutter“

Was stimmt mit dem Begriff „Mutter“ nicht?

Das Bundesfamilienministerium plant ein neues Gesetz, das bei Geburt eines Kindes nicht nur die Mutter, sondern auch das zweite Elternteil für einen Sonderurlaub berechtigen soll.

Das sogenannte Familienstartgesetz sieht laut Entwurf eine sogenannte „Partnerfreistellung“ vom Job vor. Damit gemeint: ein Sonderurlaub von zehn Arbeitstagen, damit sich zunächst beide Eltern um das neugeborene Baby kümmern können.

Bei der gebührenfinanzierten „Tagesschau“, die als Erste über den Gesetzentwurf berichtete, klingt das so:

„Bundesfamilienministerin Lisa Paus will mit dem sogenannten Familienstartzeitgesetz eine gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit stärken. Der Partner oder die Partnerin der entbindenden Person soll künftig zwei Wochen nach der Geburt freigestellt werden.“

Weiter im Text schreibt die „Tagesschau“ nach dem gleichen Prinzip von „angestellten Partnerinnen oder Partner von gebärenden Personen“.

„Entbindende Person“, „gebärende Person“ – die „Tagesschau“ meidet offensichtlich das Wort „Mutter“

Foto: tagesschau.de

Im gesamten Artikel taucht „Mutter“ nur als zusammengesetztes Wort in „Mutterschaftsleistungen“ und „Mutterschaftsbezüge“ auf – der Vorlage für das neue Gesetz.

Das Wort „Frau“ fehlt ganz. Was noch auffällt: das Wort „Arbeitgeber“. Einmal wird es korrekt geschrieben. Ein anderes Mal bekommt es das umstrittene – weil grammatikalisch falsche –Gender-Partizip verpasst („Arbeitgebende“).

Der entsprechende Auszug aus dem „Tagesschau“-Text: „Die Kosten (…) sollen laut dem Gesetzentwurf nicht die Arbeitgebenden tragen, sondern werden durch ein Umlageverfahren finanziert. Es ist das gleiche Verfahren, das bislang für die Mutterschaftsleistungen gilt. Dabei zahlen Arbeitgeber eine Umlage und bekommen dann die zu zahlenden Mutterschaftsbezüge von der Krankenkasse erstattet.“

BILD fragte nach, ob die Bezeichnung „entbindende Person“ im Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (54, Grüne) auftaucht. Oder ob die „Tagesschau“ sie selbst in seinen Bericht redigiert hat.

Antwort der „Tagesschau“: „Bei der Bezeichnung ‚entbindende Person’ handelt es sich nicht um einen Begriff aus dem Gesetzentwurf. Der Begriff wurde gewählt, um niemanden zu diskriminieren.“

Auf unmittelbare BILD-Nachfrage, wen der Begriff „Mutter“ denn diskriminiert hätte, kam zunächst keine Antwort.

Auch das Familienministerium schrieb, der Begriff „entbindende Person“ stamme nicht aus dem Gesetzentwurf, und erklärte: Die Partnerfreistellung gelte „für die Dauer von zehn Arbeitstagen direkt nach der Entbindung der Frau“.