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Irritation im Kreisausschuss: Warum die AfD Anträge stellt und dann nicht zur Sitzung erscheint

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Eigentlich ist es nicht ungewöhnlich, wenn Kreisräte einer Fraktion während der Sitzung eines Gremiums des Kreistags einmal fehlen. Auffällig wird es nur dann, wenn Anträge zur Sitzung eingereicht werden, aber die Antragsteller ohne Vertretung der Besprechung wiederholt fern bleiben. Bereits im vergangenen Jahr war die Schweinfurter AfD-Kreistagsfraktion wegen eines ähnlichen Vorfalls in einem Kreistagsausschuss aufgefallen.

Nun hat die AfD in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses abermals Anträge eingereicht, zu der jedoch anschließend kein Vertreter oder Vertreterin der Fraktion erschienen ist. In ihrem ersten Antrag beantragte die AfD-Kreisratsfraktion den Beschluss einer Informationskampagne, die Bürgerinnen und Bürger über die "momentane Situation eines möglichen Blackouts" sowie Selbsthilfefähigkeit informieren sollte. Generell halten Expertinnen und Experten einen Blackout, also einen unkontrollierten Zusammenbruch der Elektrizitätsversorgung, für unwahrscheinlich.

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In einem zweiten Antrag wollte die AfD, dass das Landratsamt Informationen im Kreistag über einen Notfallplan eines Blackout-Szenarios veröffentlichen sollte. In dem Antrag zitiert die Fraktion einen Bundestagsbericht aus dem Jahr 2011 und sieht daher das Landratsamt in der Verantwortung, derartige Informationen bereitzustellen.

Kreisausschuss lehnt Befassung ab

Anders sah das hingegen Landrat Florian Töpper (SPD). Für die nähere Erläuterung ließ der Landrat den Leiter des Arbeitsbereichs Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen, Florian Zippel, in den Ausschuss berufen. Zippel führte aus, dass der Kreistag bei beiden Antragspunkten der AfD nicht zuständig sei, da sowohl eine Informationskampagne als auch eine Information im Kreistag über einen Notfallplan beim Katastrophenschutz angesiedelt und der Kreistag damit nicht zuständig sei.

"Der Landkreis hat insoweit keine Aufgabe und Kompetenz, hier selbständig tätig zu werden und hätte auch nicht das Recht, eine das staatliche Landratsamt bindende Entscheidung zu treffen", erklärt Pressesprecher Andreas Lösch auf Nachfrage der Redaktion. Beide Anträge wurden daher einstimmig von den Vertreterinnen und Vertretern aller anderen Fraktionen mit Antrag auf Nichtbefassung abgelehnt.

AfD zum wiederholten Mal nicht anwesend

Noch in der Sitzung zeigten sich einzelne Kreisräte alles andere als begeistert über die Tatsache, dass die AfD zum wiederholten Mal trotz eigener Antragsstellung nicht anwesend war. Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Bernd Schuhmann (Schwebheim), der seine Fraktion im Kreisausschuss hätte vertreten sollen, erklärt auf Nachfrage, dass er aufgrund technischer Schwierigkeiten verspätet zur Sitzung erschienen sei. Bis zu seinem Eintreffen im Kreisausschuss seien die eingebrachten Anträge bereits von den Kolleginnen und Kollegen "durchgepeitscht" worden. Als kleinere Fraktion, die mit ihren vier ehrenamtlichen Vertretern an einer Vielzahl an Sitzungen teilnehmen müsse, gerate man zudem "stellenweise an seine Grenzen".

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Seine Fraktion wisse durchaus darüber Bescheid, dass das Landratsamt beim Thema Blackout nur eingeschränkten Spielraum besäße. "Es war ein reiner Sensibilisierungsantrag. Für die einen ist es Populismus, für die anderen Sensibilisierung", sagt Schuhmann. Die Frage, ob bei einer derartigen Arbeitsweise nicht der Eindruck erweckt werde, dass das Anliegen nicht ernsthaft verfolgt werden würde, verneint Schuhmann: "Das ist ein legitimes Stilmittel einer basisdemokratischen Gesellschaft." Derartige demokratische Spielarten würden sich alle Fraktionen bedienen und müsse man seiner Meinung nach auch zulassen. 

Welche Anträge im Kreistag und den Gremien behandelt werden

Anträge, die entsprechend der Geschäftsordnung des Kreistags Schweinfurt form- und fristgerecht gestellt werden, müssen auf die Tagesordnung des zuständigen Gremiums gesetzt werden. Auch wenn der Landkreis vielleicht keine Zuständigkeit für ein Thema hat, muss der Antrag nach rechtlichen Grundsätzen vom Landrat in einer Gremiensitzung aufgerufen werden. Insoweit hat dann das zuständige Gremium – hier der Kreisausschuss – das Recht, darüber zu beschließen, sich mit dem gestellten Antrag nicht zu befassen. Die Regelungen gelten allgemein und werden für Anträge aller Fraktionen gleichermaßen angewendet.

Quelle: Landratsamt Schweinfurt