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Justiz darf ihn nicht mehr belauschen  - Sieg für Wolfsmasken-Vergewaltiger!

Auch ein Schwerverbrecher hat Rechte ...

München – Juristischer Erfolg für den Wolfsmasken-Vergewaltiger! Das Bundesverfassungsgericht gab seiner Abhör-Beschwerde Recht.

Rückblick: Christoph K. (46) wurde 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Aber: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil auf. Der BGH führte in seiner Begründung aus, dass die Haftstrafe (zwölf Jahre) in Anbetracht der zusätzlich verhängten Sicherungsverwahrung zu hoch angesetzt war. Der Fall muss komplett neu verhandelt werden.

Polizeikräfte suchten nach der Tat im Stadtteil Fasanengarten nach Spuren

Foto: Theo Klein

Bedeutet aber auch: Da das erste Urteil nicht rechtskräftig wurde, darf die Justiz unter anderem weiter darüber bestimmen, wer Christoph K. wann im psychiatrischen Krankenhaus unter Beobachtung besuchen darf. Außerdem dürfen seine Telefongespräche abgehört werden. Auch die mit der Familie.

Genau das bemängelt sein Anwalt Adam Ahmed. Zumal es noch Monate dauert, bis der neue Prozess stattfindet. Warum diese Härte seitens der Justiz, wundert sich der Anwalt. Sein Mandant habe im Prozess alles zugegeben, es bestünde keine Verdunklungsgefahr.

Ahmed legte dagegen Beschwerde beim Landgericht ein – die Richter lehnten diese ab. Gleiches passierte vorm Oberlandesgericht. Ahmed zog bis vor das Bundesverfassungsgericht. Und dort bekam er Recht!

Die höchsten Richter in Deutschland schreiben: „Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegiffenen Beschlüsse verletzten den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten.“ RUMMS!

► Folge: Das Landgericht muss die Beschwerde gegen das Abhören jetzt erneut überprüfen –mit dem klaren Hinweis der Verfassungsrichter, dass das Abhören nicht verfassungskonform ist. Im Klartext: Christoph K. darf mit seiner Familie telefonieren – OHNE dass die Behörden mithören.

Ahmed zu BILD: „Es ist rechtsstaatlich bedauerlich, dass man in solchen Angelegenheiten bis zum Bundesverfassungsgericht gehen muss, um Recht zu bekommen.“

Elektriker Christoph K. hatte im Sommer 2019 in München ein Mädchen (damals 11) im Fasangarten, nur wenige Hundert Meter von ihrem Elternhaus, in ein Gebüsch gezerrt. Er hielt der Schülerin den Mund zu, vergewaltigt sie. Bei der Tat trug er eine Horror-Wolfsmaske und weiße Handschuhe.

Ende 2018 war der mehrfach einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter nach einer zuvor verhängten Haftstrafe durch Lockerungen auf freien Fuß gesetzt worden, kam in eine betreute Wohngruppe – ohne permanente Aufsicht. Ein fürchterlicher Fehler der Justiz.

Mit solch einer Wolfsmaske hatte Christoph K. laut Ermittler die Tat im Sommer 2019 begangen

Foto: Polizei

Denn nur ein halbes Jahr später beging er die Horror-Tat in Obergiesing: 2021 wurde K. dafür wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Wegen der Sicherungsverwahrung soll K. nach Verbüßung der Haft auf unbestimmte Zeit in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden.

Bis zum neuen Prozess in 2023 sitzt K. weiter in der Psychiatrie – darf aber bald telefonieren, ohne abgehört zu werden.