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Karlsruhe soll entscheiden: Union will gegen Wahlrechtsreform klagen

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Ausbauen, oder belassen? Nach der angekündigten Klage der Union gegen die umstrittene Wahlrechtsreform, ist nicht gesichert, dass der Bundestag im von der Ampelkoalition angestrebten Maß wirklich schrumpft.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

An der beschlossenen Wahlrechtsreform der Ampel stören sich vor allem Linkspartei und CSU. Letzte will gemeinsam mit der CDU aktiv etwas daran ändern, und in Karlsruhe dagegen klagen. Vor allem nicht zugelassene Wahlkreissieger sind ihnen ein Dorn im Auge.

Die Spitze der Unionsfraktion im Bundestag geht trotz jüngster Vorschläge aus der Ampel zu nachträglichen Änderungen an der Wahlrechtsreform von einer Klage in Karlsruhe aus. Eine Hauptstoßrichtung bei einer solchen abstrakten Normenkontrollklage der Unionsabgeordneten gegen das von der Ampel verabschiedete neue Wahlgesetz werde die vorgesehene Nichtzuteilung von gewonnenen Mandaten sein, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, Thorsten Frei, in Berlin.

Dies sei ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip, die Bürger würden zu einer Scheinwahl aufgerufen, begründete Frei den anstehenden Gang nach Karlsruhe. Rechtlich hochproblematisch sei zudem der Wegfall der Grundmandatsklausel. Er gehe davon aus, dass von der Fraktionssitzung am Nachmittag das Signal ausgehe, "dass wir definitiv das Wahlgesetz in Karlsruhe überprüfen lassen werden".

Für eine abstrakte Normenkontrolle seien 25 Prozent der Abgeordneten notwendig - das seien 184 - die Union habe 197 Parlamentarier. Er sei sich sicher, dass sich alle Abgeordneten von CDU und CSU daran beteiligen würden.

Dobrindt spricht von Respektlosigkeit

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach von einem "Wahlrecht der Enttäuschung der Wähler", das unanständig und verfassungswidrig sei. "Deswegen werden wir heute die Klage gegen dieses respektlose Ampelwahlrecht beschließen", sagte er mit Blick auf die Fraktionssitzung. Er habe zudem keinen Anlass, auf einzelne Wortmeldungen mit Änderungsvorschlägen aus der Ampel zu reagieren. Dafür müssten die drei Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen schon sehr klar die Bereitschaft bekunden, nochmals grundlegend an das Wahlrecht heranzugehen.

Frei nannte den Vorschlag des SPD-Abgeordneten Axel Schäfer, die Fünf-Prozent-Hürde auf vier Prozent zu senken, um negative Folgen vor allem für CSU und Linke zu kompensieren, hochgradig irritierend. Schäfer habe weder ein Partei- noch ein Fraktionsamt, er könne nicht für die SPD-Fraktion, geschweige denn für die Koalition sprechen. Bei einer Absenkung der Fünf-Prozent-Marke bestehe zudem grundsätzlich die Gefahr, dass es im Bundestag mehr Fraktionen gebe und dies eine Regierungsbildung nicht erleichtern könne. Die Gefahr, dass es keine stabile Regierung gebe, täte dem Land nicht gut.

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine Wahlrechtsreform beschlossen, um den auf 736 Abgeordnete aufgeblähten Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. Die sogenannte Grundmandatsklausel soll entfallen. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei, die nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen erreicht hatte. Die CSU kam für sich gesehen 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern.