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Klage abgewiesen: Bundesfinanzhof hält Soli für verfassungsgemäß

Klage abgewiesen Bundesfinanzhof hält Soli für verfassungsgemäß

Das Wappen des Bundesfinanzhofs in München

Der Bundesfinanzhof weist die Klage gegen den Solidaritätszuschlag ab

© picture alliance / imageBROKER | MAL

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß und weist eine Klage ab. Der Fall könnte trotzdem vor dem Bundesverfassungsgericht landen

Deutschlands oberstes Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß. Die Abgabe sei nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat am Montag in München. Damit ändert sich nichts, der Bund kann weiterhin mit den Soli-Einnahmen planen. Trotzdem könnte der Fall noch zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe wandern, wenn die Kläger Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 als Ergänzungsabgabe für die Dauer eines Jahres eingeführt, um „Mehrbelastungen“ aus dem Golfkrieg und die Umstrukturierung der neuen ostdeutschen Bundesländer zu finanzieren. Er beträgt 5,5 Prozent der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und ist, wie alle Steuern, nicht zweckgebunden. 2021 spülte er dem Bund rund 11 Mrd. Euro in die Kasse.

Seit 1995 wird er dauerhaft fällig, wobei er seit 2021 für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und -zahler abgeschafft ist. Nur noch 3,5 Prozent der Gutverdiener müssen ihn in voller Höhe zahlen – nämlich dann, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen 2022 mehr als 96.800 Euro betrug. Für Verheiratete gilt das Doppelte (193.600 Euro). Weitere 6,5 Prozent müssen ihn anteilig abführen.

Außenaufnahme des Bundesfinanzministeriums mit dem Schriftzug: Kein Soli mehr, mehr für Euch

Der Bundesfinanzhof verhandelt über den Soli. Bis vor Kurzem verteidigte das Finanzministerium ihn als verfassungsgemäß. Jetzt geben in der Debatte endgültig die Soli-Gegner den Ton an

Gegen die Regelung geklagt hatte ein Ehepaar aus Aschaffenburg, das über die Freigrenzen kommt und den Soli zahlen muss (Az. IX R 15/20). Die beiden sahen sich zu Unrecht besteuert und legten deshalb Einspruch gegen die Soli-Vorauszahlungen von vierteljährlich 453 Euro bei ihrem Finanzamt ein. Die Finanzbeamten lehnten dies zu Recht ab. Der Soli ist geltendes Recht, Ausnahmen gibt es nicht. Der Fall landete daraufhin vor dem Finanzgericht Nürnberg (Az. 3 K 1098/19), das die Klage mit Verweis auf die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit abwies, eine Revision zum BFH jedoch erlaubte. Der Interessenverein Bund der Steuerzahler unterstützte die Musterklage, über die der IX. Senat nun entschied.

Im Verlauf des Prozesses wurde deutlich, dass zunehmend Soli-Gegner in der Debatte den Ton angeben. Bei der mündlichen Verhandlung Mitte Januar sollte das Bundesfinanzministerium, wie es üblich ist, die geltende Regelung und damit den Soli verteidigen. Es war dem Verfahren beigetreten, allerdings noch zu Amtszeiten von Olaf Scholz (SPD). Sein Nachfolger Christian Lindner (FDP) ist erklärter Gegner des Soli und hatte in letzter Minute den Rückzug des BMF aus dem Verfahren angeordnet.

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