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Klage von 4 Familien: Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Masernimpfung

4 Familienklagen Bundesverfassungsgericht entscheidet über Impfpflicht gegen Masern

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Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zur Masern-Impfpflicht schriftlich mitgeteilt.

(Foto: Image Alliance/dpa)

Seit einiger Zeit dürfen Kitas nur noch Kinder aufnehmen gegen Masern geimpft wurden, Sie von der Krankheit genesen sind oder bereits genesen sind. Andererseits beklagen manche Eltern, dass sie die Integrität ihres Nachwuchses gefährdet sehen. Jetzt entscheidet der BGH-Richter.

Seit etwa zweieinhalb Jahren ist die Impfung gegen Masern in Deutschland Pflicht, gab dies in einer Minute bekannt. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Vier betroffene Familien mit kleinen Kindern klagen. Die Impfpflicht soll eines Tages helfen, die Masern vollständig auszurotten. Experten gehen davon aus, dass nur bei einer einheitlichen Impfung von mindestens 95 % der Bevölkerung eine Ansteckung mit einem hoch ansteckenden Virus möglich ist.

Konzentriert sich hauptsächlich auf Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen. Ab dem 1. März 2020 dürfen Kitas Kinder ab 1 Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft oder bereits an Masern erkrankt sind. Für Tagesmütter gelten die gleichen Regeln. Eltern bereits inhaftierter Kinder hatten bis zum 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis zu erbringen. Kein Kind wird wegen der Schulpflicht von der Schule verwiesen. Allerdings wird der Vormund mit einer Geldstrafe von bis zu 2500 Euro belegt.

Beschwerdeführende Eltern stellen darin eine unverhältnismäßige Verletzung des Grundrechts ihres Kindes auf körperliche Unversehrtheit und ihres eigenen Rechts auf Erziehung dar. Im Mai lehnte ein Verfassungsrichter Eilgesuche von zwei Familien ab. Eine eingehende Untersuchung aller relevanten Fragen erfolgt nur im Hauptverfahren.

Experten: Keine harmlose Kinderkrankheit

Experten warnen vor dem Irrglauben, Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Es können Komplikationen auftreten und das Immunsystem bleibt lange geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist Enzephalitis, die fast immer tödlich verläuft. Eine möglichst hohe Durchimpfungsrate schützt auch Nicht-Impffähige wie Säuglinge und Schwangere.

Impfpflichten gelten auch für andere Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, wie zum Beispiel Flüchtlingsunterkünfte. Dazu gehören auch Mitarbeiter wie Lehrer und Erzieher. Krankenhaus- und Klinikpersonal muss zudem gegen Masern geimpft oder immun sein.

Ausgeschlossen sind Personen, die vor 1971 geboren wurden. In jedem Fall wird angenommen, dass ältere Menschen am wahrscheinlichsten an Masern erkrankt sind. Erst seit 1974 wird die Impfung in Deutschland empfohlen. In Ostdeutschland ist es seit 1970 für Kinder Pflicht.

Seit März ist die Corona-Impfung für medizinisches und pflegerisches Personal in Deutschland verpflichtend. Das hat der Verfassungsgerichtshof bereits geprüft und bestätigt. (Az. 1 BvR 469/20 usw.)