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Klaus B. (78) erstach Mutter und Tochter - Kommt der „Mondschein-Mörder“ nach 52 Jahren frei?

Als er in den Knast gesteckt wurde, war Willy Brandt Bundeskanzler. 52 Jahre später könnte Klaus B. (78) bald freikommen.

Karlsruhe – Anfang der 70er machte B. als „Mondschein-Mörder“ Schlagzeilen: Der Spanner und Exhibitionist war nachts in Mainz (Rheinland-Pfalz) in ein Haus eingestiegen, wo er Kinderärztin Dr. Margot G. († 49) und Tochter Dorothee († 17) erstach. Dreimal gestand der Hilfsarbeiter (IQ 75) die Tat, dreimal widerrief er sein Geständnis. Das Gericht verurteilte ihn trotzdem zu lebenslang.

Dorothee G. († 17)

Foto: Quelle: Polizei

Ab 1991 saß Klaus B. im offenen Vollzug, wurde aber zurück hinter Gitter verlegt, als man Pornos, Damenunterwäsche und Klebeband bei ihm fand. Über die Jahre stellte er zwölf Anträge auf Bewährung, doch Landgericht und Oberlandesgericht Koblenz lehnten jedes Mal ab.

Nun reichte der Doppelmörder Verfassungsbeschwerde ein. Mit Erfolg: Die „sexuelle Dranghaftigkeit“ des Täters dürfte wegen des fortgeschrittenen Alters nachgelassen haben, befand das Bundesverfassungsgericht.

Dr. Margot G. († 49)

Foto: Quelle: Polizei

Ein Sprecher zu BILD: „Die Beschlüsse werden aufgehoben und die Sache wird zurück an das Landgericht Koblenz zur erneuten Entscheidung verwiesen.“ Es soll nun geprüft werden, ob nicht die Möglichkeit bestehe, „durch Bewährungsauflagen eine begleitende und kontrollierende Struktur zu schaffen“. (mh)