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Klima-Kunst kaputt geputzt - Hier verschwinden 10 000 Euro Steuergeld

Leipzig – Sie sollten als Mahnmal für die Klima-Erwärmung stehen und mindestens zehn Jahre halten. Aber nicht einmal zehn Monate nach der Fertigstellung ist von den „Warming Stripes“ auf der Sachsenbrücke nicht mehr viel übrig.

Die 172 Streifen wirken nur noch wie ein verblasstes Kreide-Kunstwerk von Kindern. Dabei wurden 20 000 Euro für die Markierung mit Spezialfarbe ausgegeben. Die Stadt schoss davon 10 000 Euro zu. Das Problem: Offensichtlich wurde die Klima-Kunst kaputt geschrubbt!

Die dunkelblauen Streifen, die für die kältesten Durchschnittstemperaturen der letzten 71 Jahre standen, sind inzwischen so grau wie der Straßenbelag. Auch die dunkelroten für die wärmsten Jahre kann man nur noch erahnen...

Die Klima-Streifen kurz nach ihrer Fertigstellung im April 2022

Foto: Jan Woitas/dpa

„Die zehn Jahre Haltbarkeit hatten wir unter der Maßgabe angesetzt, dass die Kehrmaschine dort Synthetikbürsten einsetzt“, erklärt Mitinitiator Steffen Peschel (42) von „Leipzig fürs Klima“. „Tatsächlich wurden die Stripes aber mit Stahlbürsten regelrecht runtergeschrubbt. Anscheinend ist nicht genug Zeit, die Bürsten jedes Mal zu wechseln.“

Das Amt für Umweltschutz dazu auf BILD-Anfrage: „Die Reinigung der Sachsenbrücke durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung erfolgt ausschließlich durch die üblichen Verfahren, denen eine fachgerecht durchgeführte Straßenmarkierung Stand halten muss.“

Steffen Peschel (42) vom Verein „Leipzig fürs Klima“ hatte mit zehn Jahren Haltbarkeit gerechnet

Foto: Rico Thumser

Die Antragstellenden seien daher vom Amt aufgefordert worden, Gewährleistungsansprüche gegen das von ihnen beauftragte Unternehmen zu prüfen.

Peschel: „Wir wollen die Farbe unbedingt auffrischen lassen, sind mit der Stadt und unserem Schirmherren, Umweltminister Wolfram Günther, im Gespräch. Irgendwie werden wir es schaffen, noch einmal 10 000 Euro aufzubringen. Das ist ja auch ein Aushängeschild für Leipzig.“

Ob‘s von der Stadt noch mal Geld gibt, ist mehr als fraglich. Im Gegenteil: Das für die Förderung zuständige Amt für Umweltschutz verweist darauf, dass eine „Überprüfung der zweckmäßigen Mittelverwendung“ laufe.

Im Ergebnis sei „die vollständige oder teilweise Rückforderung der geleisteten Förderung möglich“...