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Knacki klaute im Knast - Prozess gegen Milka-Dieb

Bautzen – Kurioser Schoko-Prozess vor dem Amtsgericht Bautzen (Sachsen)!

Der Marokkaner Mohamed A. (39) klaute am 16. November 2021 im Knast-Shop der JVA Bautzen eine Tafel Schokolade für 1,35 Euro. Er wird erwischt, der Shop-Betreiber „Logistik“ erstattet Anzeige.

▶︎ Trotz des geringen Wertes wurde am Mittwoch der Fall am zuständigen Amtsgericht verhandelt.

Für Staatsanwalt Jens-Hagen Josinger (58) war diese Verhandlung ein Muss: „Es darf nicht der Eindruck bei Häftlingen entstehen, dass man ruhig Straftaten begehen kann, weil man ohnehin schon in Haft sitzt. Es sollte sich in Gefängnissen rumsprechen, dass auch solche Fälle verhandelt werden. Deswegen lehnen wir auch in solchen Fällen ein einfaches Strafbefehlsverfahren ab.“

Verhandelte den Schoko-Fall. Richter Dr. Dirk Hertle (60)

Foto: Picxell

Dem Angeklagten wurde sogar ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Dies ist seit Ende 2019 in der Strafprozessordnung verpflichtend für alle Betroffenen, die sich in Haft befinden - egal ob die Tat vor oder während der Haftzeit geschehen ist.

Mohamed A. kam 2014 nach Deutschland, wurde zweimal wegen Diebstahls verurteilt. 2018 gab es 21 Monate Haft auf Bewährung wegen Drogenhandels. 2020 kamen drei Jahre und sechs Monate wegen schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Drogendelikte dazu.

Mohamed A. hatte seine schwangere Ex-Freundin brutal misshandelt. Mit ihr und der neuen Freundin hat der abgelehnte Asylbewerber insgesamt drei Kinder (2 bis 4 Jahre alt) und ist in Deutschland geduldet.

Das Gericht in Bautzen musste sich mit einer geklauten Tafel Milka-Schokolade beschäftigen

Foto: Milka

▶︎ Zum Milka-Coup im Knast-Shop gab sich der Verbrecher kleinlaut: „Es war ein Fehler und tut mir leid.“ Richter Dr. Dirk Hertle (60): „Sie sind vielleicht nur der zärtlichen Versuchung erlegen. Trotzdem müssen Straftaten hinter Gittern streng geahndet werden. Sie sind im Gefängnis, um ein besserer Mensch zu werden. Das hat bisher nicht geklappt!“

Der Marokkaner wurde zu 60 Tagessätzen à 10 Euro Geldstrafe verurteilt. Mit der widerrufenen Bewährungsstrafe von 2018 sitzt er noch bis Sommer 2025 in Haft.