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Konzern will gar nichts zahlen: Gericht reduziert Rekordstrafe für Apple auf ein Drittel

Konzern will gar nichts zahlen Gericht reduziert Rekordstrafe für Apple auf ein Drittel

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Die Tatsache, dass ein französisches Gericht dem US-Konzern Apple zwei Drittel seiner Strafe erlassen will, reicht dem Tech-Giganten nicht.

(Foto: picture alliance / abaca)

Vor zweieinhalb Jahren erhält der Tech-Konzern Apple in Frankreich eine Rekordstrafe von 1,1 Milliarden Euro aufgrund von Preisabsprachen. Er legt Berufung ein, mit Erfolg: Ein Gericht reduziert die Strafe nun auf rund ein Drittel. Aber das reicht nicht, findet Apple.

Ein Berufungsgericht in Paris hat eine von Frankreichs Wettbewerbsbehörde gegen den US-Technologiekonzern Apple verhängte Strafe um rund zwei Drittel auf 371,6 Millionen Euro abgesenkt. Dies erfuhr die Nachrichtenagentur AFP. Die Behörde hatte im März 2020 einer Strafe in Rekordhöhe von 1,1 Milliarden Euro gegen Apple verhängt, da der US-Konzern Preisabsprachen zulasten von Einzelhändlern getroffen habe. Apple kündigte an, auch die nun reduzierte Strafe anzufechten.

Nach Angaben aus Justizkreisen erhielt das Berufungsgericht in seinem Urteil nur zwei der drei von der Wettbewerbsbehörde beanstandeten Verstöße aufrecht und reduzierte zudem die Höhe der von Apple zu leistenden Strafzahlungen.

Apple setzte Einzelhändler unter Druck

Die französischen Wettbewerbshüter hatten Apple vorgeworfen, unabhängige Einzelhändler unter Druck zu setzen, die Apple-Produkte verkauften, um Kunden zum Kauf bei firmeneigenen Stores zu bewegen.

Das Urteil des Berufungsgerichts soll am Freitag veröffentlicht werden. Apple kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP bereits an, die Entscheidung vor dem Kassationsgericht - der letzten Instanz im französischen Rechtssystem - anfechten zu wollen. Die Strafe hätte nach Ansicht des US-Konzerns "vollständig aufgehoben werden sollen".

Vorwürfe laut Konzern verjährt

Die Entscheidung beziehe sich auf Geschäftspraktiken, die um mehr als zehn Jahre zurücklägen und selbst nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde von Apple nicht mehr verfolgt würden, erklärte der Konzern weiter. Die Wettbewerbsbehörde erwägt nach eigenen Angaben ebenfalls, vor das Kassationsgericht zu ziehen.

Der Fall war bereits 2012 ins Rollen gekommen, nachdem ein Apple-Exklusivhändler sich an die französischen Wettbewerbshüter gewandt hatte, weil der US-Konzern zugunsten seiner eigenen Filialen seine beherrschende Stellung ausgenutzt habe.

Apple war in den vergangenen Jahren mehrfach ins Visier europäischer Behörden geraten - unter anderem wegen eines Abkommens mit dem EU-Mitgliedstaat Irland, das es dem Konzern ermöglichte, einen besonders niedrigen Körperschaftssteuersatz zu zahlen.