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Lebensrettende OP hat Vorrang: Eltern müssen Baby mit Blut Geimpfter versorgen lassen

Lebensrettende OP hat Vorrang Eltern müssen Baby mit Blut Geimpfter versorgen lassen

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Die Eltern erhalten das volle Sorgerecht vermutlich im Januar zurück.

(Foto: AP)

Ein Baby braucht eine Herz-OP, um zu überleben. Doch die Eltern wollen, dass nur Blutkonserven ungeimpfter Menschen verwendet werden. Der Fall schlägt in Neuseeland hohe Wellen und wird schließlich vor Gericht entschieden.

In Neuseeland haben Eltern vorläufig teilweise das Sorgerecht für ihr vier Monate altes Baby verloren, um dessen medizinische Behandlung zu ermöglichen. Der Säugling, der in den Gerichtsunterlage "Baby W." genannt wird, leidet an einer schweren Pulmonalklappenstenose, einer Herzklappenerkrankung und muss operiert werden.

Die Eltern stimmten der OP grundsätzlich zu, machten aber zur Bedingung, dass ihr Sohn ausschließlich Blutkonserven von nicht gegen das Coronavirus geimpften Spenderinnen und Spendern erhält. Die Anwältin der Familie begründete das mit der Sorge, das Blut könne Spuren von Impfstoffen mit mRNA-Technologie enthalten.

Der neuseeländische Gesundheitsdienst lehnte jedoch einen Antrag der Familie ab, Blut von ungeimpften Freiwilligen zu verwenden. Der Blutspendedienst des Landes macht keinen Unterschied zwischen Spenden von Geimpften oder Ungeimpften. Zur Begründung heißt es, dass das Blut von Geimpften kein zusätzliches Risiko darstellt.

Der Sprecher der neuseeländischen Gesundheitsbehörde, Mike Shepherd, sagte, es handele sich um eine "schwierige Situation für alle Beteiligten". Die Entscheidung, einen derartigen Antrag bei Gericht zu stellen, werde stets "in Hinblick auf das Wohl des Kindes" getroffen.

Recht auf Leben steht höher

Der High Court entschied schließlich, dass die vorrangige Frage sei, ob die Operation im "besten Interesse" des Kindes ist. Dies wurde eindeutig mit Ja beantwortet. Daraufhin ordnete Richter Ian Gault an, dass der Junge "ab dem Datum der Anordnung bis zum Abschluss der Operation und der anschließenden Genesung" unter die Vormundschaft des Gerichts gestellt wird.

Für alle anderen Belange bleiben demnach die Eltern sorgeberechtigt. Zudem würden sie regelmäßig über den Verlauf der Behandlung und den Zustand des Babys informiert, hieß es in dem Urteil. Der Junge wird im Starship Children's Hospital in Auckland behandelt.

Der Fall hatte die eher kleine Gruppe von Impfgegnern in Neuseeland auf den Plan gerufen. Etwa 150 von ihnen demonstrierten vor dem Gerichtsgebäude, um die Eltern des Babys zu unterstützen. Dr. Philip Joseph, Dozent für Verfassungsrecht an der neuseeländischen Universität Canterbury, erklärte in der britischen BBC, die Entscheidung des Gerichts sei angesichts der Umstände unvermeidlich gewesen. Selbst das Recht der Eltern auf Glaubensfreiheit müssen dem Recht auf Leben weichen, so der Experte. Er verwies auf zahlreiche Präzedenzfälle, in denen Eltern, die den Zeugen Jehovas angehören, gezwungen wurden, ihren Kindern in lebensbedrohlichen Situationen Bluttransfusionen zu erlauben.